Zitat Zitat von Pflöte Beitrag anzeigen
Meines Wissens sind Abschiebungen aus Deutschland keine Strafe und werden im StGB nicht erwähnt (oder irre ich mich?) und ich sehe sie auch nicht als Strafe an.
Es gibt Ausweisungen und es gibt Abschiebungen.
Eine Ausweisung ist eine behördliche Anordnung, keine Strafe.

Die Abschiebung kann eine Folge der Ausweisung sein. Durch die Ausweisung wird das Aufenthaltsrecht beseitigt und durch die Abschiebung wird die tatsächliche Ausreise durchgesetzt.

https://www.anwalt-diedrich.de/home/...%20zu%20wenden.