Es gibt Ausweisungen und es gibt Abschiebungen.
Eine Ausweisung ist eine behördliche Anordnung, keine Strafe.
Die Abschiebung kann eine Folge der Ausweisung sein. Durch die Ausweisung wird das Aufenthaltsrecht beseitigt und durch die Abschiebung wird die tatsächliche Ausreise durchgesetzt.
https://www.anwalt-diedrich.de/home/...%20zu%20wenden.






