Wird er nicht, er verliert lediglich etwas, nämlich seinen Aufenthaltsstatus, was/der im (unter Auflagen bzw. mit Bedingungen) gewährt wurde.Katamaus Gegenfrage: Warum soll er härter bestraft werden als ein Einheimischer. Das Strafrecht kennt (zu recht!) keine derartige Diskriminierung.
Das widerspricht nicht dem Strafrecht Wenn ich betrunken Auto fahre und erwischt werde verliere ich auch meine WBK und damit auch einiges an Geld (Zwangsverkauf). Ist ebenso ein Privileg das man als Sportschütze genießt. Die Auswirkungen für mich sind natürlich weniger schlimm, dennoch ist es rechtlich betrachtet (bzgl. Diskriminierung) vergleichbar.
Nebenbei gehen deine Beiträge auch ein bisschen an meinem Punkt vorbei. Ich würde jemand den die Todesstrafe erwartet auch nicht direkt ausweisen, auch nicht bei drei Diebstählen (bei schweren Verbrechen schon). Was mich massiv störte ist dein Vorwurf eine solche Forderung wäre nationalistisch und dämlich.





