@kunoichi girl
wegen der recht unüberlegten Selbstjustiz-Bemerkung:
Selbstverständlich rede ich nicht von Selbstjustiz, sondern von Selbsthilfe im Sinne von Notwehr und Nothilfe, welche beide im Gesetz als legal verankert sind, und klar definierte Ausnahmebereiche abbilden.





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