@kunoichi girl

wegen der recht unüberlegten Selbstjustiz-Bemerkung:

Selbstverständlich rede ich nicht von Selbstjustiz, sondern von Selbsthilfe im Sinne von Notwehr und Nothilfe, welche beide im Gesetz als legal verankert sind, und klar definierte Ausnahmebereiche abbilden.