Das ist richtig aber wer hat letzteres behauptet?
Mal davon abgesehen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige bei den Szenarien an die ich hier denke doch nicht so sonderlich hoch ist.
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Das ist richtig aber wer hat letzteres behauptet?
Mal davon abgesehen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige bei den Szenarien an die ich hier denke doch nicht so sonderlich hoch ist.
Du willst eine Gegenposition aufbauen, darauf hinweisen dass es noch eine andere Einstellung gibt und dass nicht derjenige der im Recht ist das Problem ist, sondern der mit dem Messer.
Nur - ich denke jedem hier ist klar, wer im Recht und was Notwehr ist. Es ist halt ein gewaltiger Unterschied, um bei Deiner Antwort auf Thomas zu bleiben, ob man das Gewaltmonopol des Staates in der Situation durchbrechen darf oder ob man es kann und sollte und was für einen im Endeffekt besser wäre.
Dennoch wurde hier geschrieben, dass das Opfer durch nicht Folgeleisten die Situation eskaliert und ihm mindere Intelligenz unterstellt.
das ist nun nicht besonders schwer
Mein Zitat in der Antwort auf Thomas sollte darauf hinweisen, dass es eine Mehrheitsmeinung gibt, dass das Notwehrrecht nicht nur der Wahrung der eigenen Interessen diene, sondern auch der Durchsetzung der Rechtsordnung.
Allerdings habe ich nun ein Urteil gelesen, in dem ein Sozialgericht Trutzwehr als in hohem Maße verunftswidrig bezeichnete, und die Ursache der Schädigung des Opfers nicht etwas in dem Handeln des Täters, sondern in dem des Opfers sah.
https://www.kostenlose-urteile.de/LS....news33464.htm
Falls mal wieder einer die Wehrplficht aktiv setzen sollte, kann man sich dann vielleicht darauf berufen, dass es in hohem Maße vernunftswidrig sei, sich an einer Kriegshandlung zu beteiligen...
Das Handeln im zuletzt verlinkten Beispiel halte ich in der Tat für nicht besonders intelligent...
Und es ist natürlich nicht schwer, das Gewaltmonopol des Staates an sich zu brechen. Sondern dies bei einer Messerbedrohung auch "erfolgreich" zu tun. Ich dachte eigentlich das sei klar.
Der zuletzt verlinkte Fall ist doch geradezu ein Paradebeispiel für das, was Thomas geschrieben hat. D.h. besser den Staat für sich kämpfen zu lassen. Was im vorliegenden Fall sicher möglich gewesen wäre, wie auch dem Urteil zu entnehmen ist.
Einfach mal gucken wer in der fiktiven Situation die Machtmittel in der Hand hat . egal ob nun Messer , oder Schusswaffe oder physische Überlegenheit . Wenn der einfachste Weg , da heil rauszukommen , der ist ,das Geld hinzugeben , dann ist das auch die vernünftigste Lösung . Für den Moment . Es bleibt immer noch Unrecht , aber das Opfer überlebt . Warum ? weil es den/die Täter eben nicht getriggert hat die Machtmittel auch tatsächlich zu benutzen um das Opfer physisch zu schädigen . So simpel.
Und DARAUF bezog sich der Punkt mit der minderen Intelligenz, weil es eben nicht sehr schlau ist , dann auf etwas zu bestehen , was aktuell garnicht umgesetzt werden kann, egal was an Recht auf dem Papier steht.
Wenn mich ein LKW der rechts abbiegen will , umfahren kann , weil er mich nicht sieht oder sogar mich einfach ignoriert , dann weiche ich aus und zur Not springe ich vom Rad in die Hecke , aber ich komme da heil raus und bestehe nicht auf mein Recht. Denn in diesem Augenblick sind nunmal die Tonnen des LKW die Machtmittel und denen beuge ich mich.
Wenn du dich weigerst das Geld in der fiktiven Situation herzugeben ,dann ist es deine persönliche Entscheidung ,weil du ev. eine reale Chance witterst , aber es ist eben inklusive der hier besprochenen Konsequenzen . Es ist nur nichts , was man mit guten Gewissen anderen empfehlen kann.
Nimm doch mal dich als Person raus aus der Überlegung und setze doch einfach an der Stelle des fiktiven Opfers einen Menschen der wenig bis keine Mittel in der Hand hat , den Machtmitteln des Täters etwas entgegen zu setzen . Eine Frau z.b. die nie sportlich unterwegs war oder einen Mann mit den selben Voraussetzungen , oder Menschen mit physischen Benachteiligunge oder einfach einer starken Erkältung ^^. Such dir was raus, das Leben ist bunt.
Macht es sinn , ihnen zu erklären , das Recht dem Unrecht nicht weichen soll oder ist es sinnvoller ihnen eine Handlungsweise nahe zu legen , bei der sie überleben .
Klar dürfen sie alle auch um ihr Geld kämpfen , das darf jeder , aber raten sollte man es ihnen nicht , wenn keine Bedingungen vorhanden sind , es auch sinnvoll zu tun.
... mal ganz davon abgesehen, dass der möment der übergabe auch der beste moment zur (gegen)offensive wäre (man "darf" dann ja in den taschen kramen, wo evtl. die eigene waffe ist oder der andere ist mit der übergabe selbst beschäftigt oder hat kurz danach die hände am übergebenen gegenstand "gebunden'"), WENN man denn unbedingt will UND kann UND sich halbwegs sicher ist, dass es klappen wird UND es dem gansta auch wirklich "nur" um die wertsachen geht ;)
50kg Mädel nach Wochenend-SV Kurs :D
https://www.youtube.com/watch?v=GL2AE8vFhO4
ja, alle sich dem bösen gegenüber so wappnen, dass man ihnen dann doch überlegen sein kann. jeder im SV kurs offensiv "messern" lernen und zombie-langmesser kaufen! ... und dann druff, wenn die bedrohung kommt!
ich biete dann auch wieder kurse an (diesesmal richtig teuer, weil im trend). toll. gutes geschäft. hab schon viel zu lange damit gewartet. die konkurrenz ist schon weit verbreitet. :cool2:
ach so, damit es auch alle verstehen: :ironie:
Von mir nicht.Zitat:
Pansapiens
Dennoch wurde hier geschrieben, dass das Opfer durch nicht Folgeleisten die Situation eskaliert und ihm mindere Intelligenz unterstellt.
Man müsste dazu detailliert wissen, was genau wie in die Statistik einfließt. Wenn beide Statistiken die gleichen "Unschärfen" aufweisen, kann man sie problemlos vergleichen. Mir ging es auch in erster Linie darum, dass bei den Messerangriffen gar keine Differenzierung erfolgt.
Der berühmte Otto-Normalverbraucher liest das so, dass jemand eine Straftrat begangen hat, bei der eine Schusswaffe eingesetzt wurde. Er hätte sie also auch ohne Schusswaffe durchführen können, beispielsweise einen Raub oder eine Körperverletzung.Zitat:
In der PKS wird erfasst, ob bei der Begehung einer Straftat eine Schusswaffe verwendet wurde. Dabei wird unterschieden zwischen den Begehungsweisen "mit Schusswaffe gedroht" "mit
Schusswaffe geschossen". Allerdings differenziert die PKS weder zwischen erlaubnispflichtigen und
erlaubnisfreien Waffen, noch ob es sich um eine legale oder illegale Schusswaffe handelt. [/I][/INDENT]
Fälle, bei denen mit einer illegalen Waffe im Wald Schießübungen durchgeführt wurden, würde ich daher nicht mitzählen. Denn dann hätte derjenige keine Waffe bei der Straftat verwendet, sondern allein das Verwenden der Waffe wäre die Straftat gewesen.
Kurz zum Thema "bin ich dumm, wenn ich mich gegen einen Messerangreifer wehre?":
Dazu gibt es natürlich keine allgemeingültige Antwort. Das Beispiel von der Frau, die das sichere Haus verlässt, um mit einem Besen gegen den Schraubenzieher-Stecher anzutreten, ist ein Beispiel für Leichtsinn. Wenn ein geübter Kampfsportler zwei Halbstarke in die Flucht schlägt, ist die Situation ganz anders. Es hängt immer davon ab, wie gefährlich der Angreifer tatsächlich ist und wie gut sich der Verteidiger verteidigen kann. Das Erste weiß man immer erst hinterher.
Und ja, manchmal muss tatsächlich das Recht dem Unrecht weichen, wenn man gesund nach hause kommen möchte. Auf diesem Gedanken beruht das Prinzip der Deeskalation. ;)
aus dem gerichtsurteil:
@pansapiens: da denk noch mal drüber nach. wie kann es sein, dass ein gericht so etwas äußert?Zitat:
Das Sozialgericht Karlsruhe warf der Klägerin ein grob vernunftwidriges Verhalten vor und wies die Klage ab.
Ich halte das für kein gutes Beispiel. Beim Opferentschädigungsgesetz geht es um die Frage, ob der Staat eine Entschädigung zahlt und für Kosten aufkommt. Da kann der Staat eigene Regelungen aufstellen. Wäre die Frau mit dem Besen rausgerannt, um ihre Tochter zu retten, hätte sie auch aus dem OEG Leistungen erhalten. So war sie sicher im Haus und hat sich unnötig in Gefahr gebracht.
In einem Strafprozess oder einer Schmerzensgeldklage hätte die Frau gewonnen, weil sich der Täter hier nicht auf ein Eigenverschulden des Opfers berufen kann. Das ginge nur bei einer Notwehrprovokation und die hat der Gesetzgeber ziemlich deutlich definiert.
Also auf die Konfrontation mit einem Täter, der durch die zerbrochene Scheibe springt und mit dem Schraubenzieher auf dich einstechen will, wartest du gemütlich in der Wohnung bis mal nach 30 min. die Polizei kommt? Wwnn jemand schon auf die Fensterscheibe einhackt, ist meiner Ansicht nach keine Zeit mehr zu warten.
Du möchtst jetzt wirklich alle Möglichkeiten der beschriebenen Situation durchgehen ? .
Wie wäre es mit die Rollläden runterlassen , wie es auch im Artikel steht , als Vorschlag . Danach sich in einen anderen Raum zurückziehen und Türen verschliessen , Handy mitnehmen und Notruf .
Oder ? Weil es ja die Terasse war , die eigene Wohnung einfach durch die Vordertür verlassen , wenn der besoffene , aggressive , bewaffnete Typ im eigenen Haus ist oder im begriff einzusteigen ....geht alles. Wieso fällt dir nur ein "gemütlich warten " ein ?
Manchmal ist gemütlich warten die richtige Taktik :D
https://www.youtube.com/watch?v=oCvh8R6hM6I
hehe , hübscher Fund . Top
(beste Werbung für die Einbaufirma)
Ich finde ja interessant, dass viele davon ausgehen, dass die Dame das bewusst und verstandesgesteuert so entschieden hat. Schon mal über ne (reichlich absurde) Übersprunghandlung nachgedacht? Und dass ein Gericht nicht versteht, was in einem vormals unbedarften Menschen bei einer echten und heftigen Gewalterfahrung so vor sich geht, nimmt mich nun nicht besonders wunder.
Was soll das für eine Logik sein? Wenn ich die Tür aufmache und ohne Hilfe zu holen den Täter konfrontiere, habe ich doch direkt das Problem herbeigeführt, das ich eigentlich vermeiden will. Wenn ich im Haus bin, besteht wenigstens noch eine Chance, dass Hilfe eintrifft oder der Täter nicht reinkommt. Wenn er dann tatsächlich ins Haus kommt, kann man ja immer noch mit dem Besenstiel auf ihn losgehen oder sich besser wappnen. Zumal die Polizei im Kreis Karlsruhe womöglich auch etwas mehr Gas gibt, wenn ein bewaffnetes Eindringen gemeldet wird, ist ja nicht so, dass man anruft, weil der Hund vom Nachbarn zu laut bellt.
Ich halte das für eine Folge einer Fehleinschätzung
Ja, ist schon klar, dass hier die Mehrheit unter "Kämpfen" eher "sicher Gewinnen" versteht
ich glaube, die Frau wollte dass die Scheibe heil bleibt
die Frage ist, ob die Scheibe heil geblieben ist
Ich denke du hälst dich an dem Begriff "unintelligent" bzw. "minder intelligent"fest. Warum dich das sooo sehr triggert, nunja , da kann man auch Theorien haben.
Vll. einfach mit vor Augen haben , auch ein intelligenter Mensch kann sehr unintelligente Dinge tun. Wenn man dann sagt , das es eben unintelligent war , bedeutet es nicht das man den Menschen selber für unintelligent oedr dumm hält. Nur die beschriebene Aktion war halt minder intelligent . Ob man das dann Fehleinschätzung betitelt oder "nicht verstandesgesteuert" oder unintelligent ... läuft alles aufs Gleiche hinaus.
Aha, der LKW steht hier wohl für die Messerbedrohung und ob daraus ein "Messerangriff" im Sinne mancher Poster hier wird, hängt nicht vom LKW ab, sondern davon, ob der Radfahrer in die Hecke springt oder nicht.
Wenn man nun die Gefährlichkeit von LKW für Radfahrer ermitteln will, sollte man das doch von dem Verhalten der Radfahrer unabhängig tun, und auch die Fälle mitzählen, wo der Radfahrer nur deshalb nicht verletzt wurde, weil er der Gewalt nachgegeben hat.
Der LKW steht für das was ich geschrieben habe. Ein Machtmittel was eingesetzt wird . Ich kann mich nun entscheiden auf mein Recht zu pochen und stur gerade aus fahren , weil "Recht ja dem Unrecht nicht weichen soll" . Das finde ich dann aber ist eine seeeehr unintelligente Entscheidung , man kann es auch eine Fehleinschätzung nennen , wenn der LKW dann eben keine Vollbremsung macht und ich Matsch bin. Vll. hab ich Glück und nur das Rad ist matsch. Es bleibt unintelligent bzw. eine Fehleinschätzung ^^,
Die Gefährlichkeit von LKW für Radfahrer vorher ermitteln ? Himmel hilf , WOZU ? Benutze doch einfach deine von Natur aus gegebene Intelligenz , die sollte dich ganz ohne eine Ermittlung dahin leiten , dich mit einem Rad nicht mit einem LKw anzulegen.
Es geht um Einschätzung einer situation und was ich nach dieser Einschätzung für Entscheidungen treffe. du sprachst doch selber von Fehleinschätzung ..
Falls du auf Statistik hinaus willt , weil das ja das Threadthema aktuell war/ist , dann könnte man durchaus ermitteln ob sich die Aggressivität der LKW Fahrer sich erhöht hat im Strassenverkehr oder ihre Bereitschaft Leute umzufahren , ABER , das ändert NICHT das Geringste , an der aktuellen Entscheidung , sich nicht mit ihm anzulegen ., wenn man einigermassen intelligent handeln möchte .
PS . dein AHA finde ich sowas von süss , als wenn da etwas Fundamentales erkannt wurde , nur um dann wieder naja , eben nichts Fundamentales rüberzubringen .. Süss
Eine Fehleinschätzung kann gleichzeitig eine nicht besonders intelligente Handlung sein.
Das Szenario dreht sich doch die meiste Zeit mehr oder weniger darum, für einen Sachwert gegen eine potentiell tödliche und ziemlich sicher zu einer Verletzung führende Bedrohung zu kämpfen. Die Mehrheit hier hält das hier für eine nicht gerade empfehlenswerte Herangehensweise. In einem KK-Board würde mich alles andere auch schwer wundern.Zitat:
Ja, ist schon klar, dass hier die Mehrheit unter "Kämpfen" eher "sicher Gewinnen" versteht
Ja sicher, die Frau wollte in erster Linie, dass die Scheibe heil bleibt.... Dass die eigene Gesundheit und Psyche heil bleibt, ist dabei zu vernachlässigen.Zitat:
ich glaube, die Frau wollte dass die Scheibe heil bleibt
die Frage ist, ob die Scheibe heil geblieben ist
Du hattest gefragt, warum es bei Messern nicht die gleiche Differenzierung gibt wie bei Schusswaffen und da meiner Einschätzung nach gemeint, dass "geschossen" einem Angriff auf einen Menschen gleichzusetzen sei.
Ist es aber nicht, da auch Sachbeschädigungen mit zählen.
Natürlich könnte man auch bei Messern differenzieren, zwischen "mit Messer gedroht" und "mit Messer geschnitten oder gestochen" und auch Sachbeschädigungen mitzählen, wenn einer z.B. seinen Namen in eine Bank schnitzt....
Schwierig wird es, wenn der Täter mit dem Messer in die Luft schneidet oder sticht...
Bei einer Schusswaffe ist ein Schuss ja auch akustisch wahrnehmbar und man kann hinterher feststellen, ob mit einer Schusswaffe geschossen wurde oder nicht, bei einem Messer ist ein Schnitt oder Stich in die Luft wohl schwer feststellbar, wenn man das ganze nicht auf Film hat.
Und an was für Straftaten denkt dann wohl Otto-Normalo, wenn dem Schusswaffengebrauch, die Androhung gegenüber gestellt wird, wie in dem von Dir geposteten Statista-Link?
in 34% der Straftaten, bei denen mit einer Schusswaffe geschossen wurde, bestand die Straftat in einem Verstoß gegen das Waffengesetz.
https://www.kampfkunst-board.info/fo...3&d=1708372116
kann, muss aber nicht
Ich kann aufgrund falscher Annahmen falsche Schlüsse ziehen, wenngleich meine Schlussfolgerung korrekt war.
Bei euch und der Frau vielleicht.
Ich schrieb allerdings schon weiter vorne.:
das steht in dem Urteil, dass sie erst rein ist und dann, als er gegen die Scheibe vorging Angst hatte, dass er die zerbricht.
Das war eben die Fehleinschätzung.
Vielleicht der erste Kampf von ihr gegen einen mit Schraubenzieher und Wodkaflasche bewaffneten...was auch immer....
Mich hat mal ein mir körperlich deutlich unterlegener Mann fest in den Arm gegriffen und mir zu verstehen gegeben, dass ich eine bestimmte Frau in Ruhe lassen solle (die Frau war anderer Meinung).
Das fand ich damals etwas skurril und ich meinte, dass seine Meinung, seine Drohung würde bei mir etwas anderes bewirken, als Amüsement, auf einer groben Fehleinschätzung seiner Möglichkeiten beruhte.
Diese Meinung kann aber auch auf einer Fehleinschätzung meinerseits beruht haben, falls der Typ ein Messer hatte und bereit war, das einzusetzen.
Meinst Du, die machen das absichtlich?
Es ging in dem Beispiel nicht darum, die grundsätzliche Gefährlichkeit eines LKW für einen Radfahrer im Falle eines Zusammenstoßes zu ermitteln (dafür gibt es ja Crashtests), sondern wie groß das Risiko eines Zusammenstoßes bei einem Abbiegevorgang ist, wenn man weder dem LKW-Fahrer Vorsatz unterstellt, noch der Zusammenstoß nur wegen einer geeigneten Reaktion des Fahrradfahrers vermieden wird.
Ich war Messenger und hab ne menge an Unfälle auch mit dem Rad hinter mir . Absicht ? Hmhm , Manche haben tatsächlich in Kauf genommen dich zu verletzen . Aus den unterschiedlichsten Gründen . Absicht war in der Form enthalten das die tatsächlich "absichtlich" nicht angehalten haben. Das nur , weil du fragst.
Aber nochmal zur Wiederholung , es ändert nichts an MEINER Entscheidung , im letzten Moment auszuweichen oder , wie auch schon vorgekommen , vom Rad zu springen und nicht auf ein Recht zu bestehen . Das Recht hätte mir im Krankenhaus nix geholfen . Futsch ist futsch.
Du hast MEIN Beispiel genommen und MEIN Kontext war ganz konkret , das Thema "Recht soll dem Unrecht nicht weichen" . Was du jetzt im nachinein daraus machst , interessiert mich nicht die Bohne ...auf das Spielchen hab ich kein Bock ... aber du findest bestimmt jemanden der darauf einsteigt ...viel GlückZitat:
Es ging in dem Beispiel nicht darum, die grundsätzliche Gefährlichkeit eines LKW für einen Radfahrer im Falle eines Zusammenstoßes zu ermitteln (dafür gibt es ja Crashtests), sondern wie groß das Risiko eines Zusammenstoßes bei einem Abbiegevorgang ist, wenn man weder dem LKW-Fahrer Vorsatz unterstellt, noch der Zusammenstoß nur wegen einer geeigneten Reaktion des Fahrradfahrers vermieden wird.
Ich verstehe wirklich nicht, warum Du ein ganz einfaches Prinzip zerreden willst. "Überlege immer, ob sich der Kampf lohnt". Ich habe bereits gesagt, dass der Grundgedanke der Deeskalation darauf beruht.
Ich bin schon so vielen Deppen einfach aus dem Weg gegangen, habe im Straßenverkehr (Auto, Motorrad, Fahrrad, zu Fuß) auf mein Recht verzichtet. Ich kann es nicht mehr zählen. Ergebnis: Viel Stress und Nerven erspart, bin immer noch am Leben und gesund. Hätte ich mich auf jeden Krawall eingelassen, wäre es evtl. nicht so. Gelohnt hätte es sich nicht.
Das meinte Cam67 mit dem LKW-Beispiel. Lohnt es sich, eine Konfrontation mit einem LKW zu riskieren. Ich zumindest habe mir angewöhnt, nie rechts an einem LKW vorbeizufahren. Ich warte immer (!), bis der abgebogen ist. Weil sich die 10 Sekunden nicht lohnen ...
Da gebe ich Dir recht. Wenn die ganzen türkischen Hochzeiten mitzählen bei denen Schusswaffen zum Feiern abgefeuert wurden, dann ist auch diese Statistik wenig aussagekräftig. Wenn in einer Statistik steht: X Straftaten mit Drohung und Y Strafraten mit Einsatz, dann verstehe sicher nicht nur ich das so, dass bei X mit der Waffe nur gedroht wurde und bei Y die Waffe anschließend (!) auch eingesetzt wurde. Wie gesagt, entscheidend sind die Bilder, die man mit solchen Zahlen erzeugt.Zitat:
in 34% der Straftaten, bei denen mit einer Schusswaffe geschossen wurde, bestand die Straftat in einem Verstoß gegen das Waffengesetz
Wie die nachweisbare Tatsache, dass privat krankenversichert Menschen statistisch länger leben. Man darf aber nicht glauben, dass man sich nur PKV versichern muss und dann länger lebt ... ;)
Ein etwas alberner Vorschlag, denn ein Rollo ist weder ein guter Einbruchschutz ( frag mal Fachleute), noch wäre das rechtzeitig unten gewesen, denn das kann man wie gesagt leicht aufhalten.
Sie hätte aber vielleicht sagen können: "Entschuldigung, können sie mal da vom Fenster weg gehen, ich möchte hier zumachen .
Oder wo sie schon mal da sind mit ihrem Schraubenzieher, ein Fenstergriff ist lose, können sie das mal festziehen?"
Mit Nettigkeit kommt man nämlich viel weiter, ich verstehe gar nicht warum ihr das nicht gesagt wurde.