Eben. Dieses "Wir wissen doch nicht wie es gelaufen ist" ist eben Mumpitz, und im Detail ein Versagen im Versagen.
Die Cams waren aus, die Beschuldigten schweigen eisern.
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Eben. Dieses "Wir wissen doch nicht wie es gelaufen ist" ist eben Mumpitz, und im Detail ein Versagen im Versagen.
Die Cams waren aus, die Beschuldigten schweigen eisern.
Jein, es gibt Ansätze, wo ein Suizidgefärdeter mit Pfeffer und/oder/auch Taser so geschockt werden soll, dass die Tatwaffe fallen gelassen wird, damit diese Person mittels körperlichem Zwang fixiert werden kann.
Anscheinend ist in dem Fall in Dortmund alles schief gelaufen und aus dem Ruder gelaufen.
Ja sieht so aus. warten wir mal ab was ev. noch kommt an Infos.
Vll. sollten zukünftig auch Scenarien bedacht werden , wo Taser und Pfeffer keine Wirkung zeigen , was Waffe fallen lassen angeht , im Sinne von nicht noch mehr reizen , wenn bis dahin nicht wirklich eine Fremdgefährdung anstand. Ich meine sooo hat man ihn nicht wirklich vorm Suizid bewahrt oder .
Jo, erschießen um ihn vor Selbstmord zu beschützen, ist irgendwie ein merkwürdiges Konzept.
Dir gefällt wohl nicht, was da steht, weil es in Deinen Augen das Ansehen der Polizei beschädigt?
Der Link wurde als Antwort auf Deine Frage gepostet, und da Du danach immer noch nachfragtest, wurde der Link ausführlich gepostet und nun bist Du offensichtlich noch immer nicht in der Lage, zu erkennen, wo Reul Fehler eingeräumt hat?
Aber einfach mal versuchen, die Verbreitung der Information einzudämmen, nicht dass zu viele der Bürger die Wahrheit erfahren.;)
Das Gericht kann Erzwingungshaft anordnen, wenn die Geldbuße nicht gezahlt wird und der Betroffene nicht erklärt, warum er nicht zahlen kann.
Daraus schließe, ich dass, wenn er es schlüssig erklärt, er nicht in den "Knast" geht.
Der Betroffene kann die Vollstreckung der Erzwingungshaft jederzeit abwenden oder beenden, indem er den geforderten Geldbetrag bezahlt. Der Vollzug der Haft befreit jedoch nicht von der Zahlungspflicht. Die Erzwingungshaft ist ein Zwangsmittel, das dazu dienen soll, den Willen des betroffenen Menschen zu brechen.
D.h. wenn einer nicht zahlen kann, kann man seine Zahlung nicht erzwingen.
Im Gegensatz dazu kommt ein Schwarzfahrer wohl auch dann in den "Knast", wenn er nicht zahlen kann, und er kann von Kensei korrekt, aber nicht nur meines Erachtens übertrieben, als "Straftäter" bezeichnet werden.
Das geht bei einem, gegen den Erzwingungshaft angeordnet wurde, m.E. nicht.
kann, aber da müssen eben weitere Qualifikationsmerkmale dazu kommen.
Das reine "nicht Zahlen einer Leistung" reicht nicht aus.
Auch beim "Erschleichen von Leistungen" muss man die sich ja "erschleichen", was ursprünglich die Täuschung von Automaten meinte, da man Automaten nicht betrügen konnte.
Die Rechtssprechung geht wohl regelmäßig davon aus, dass für das "Erschleichen" ausreicht, wenn man sich wie ein normaler Fahrgast verhält.
Auch ein T-Shirt mit der Aufschrift "ich fahre schwarz" reicht danach nicht aus, um die Qualifikation des "Erschleichens" abzuwenden.
Hatte dazu ja Beispiele erwähnt. Bei notorischen Schwarzfahren sollten ja durchaus einige Merkmale des Betruges erfüllt werden.
Ich habe die Monitorsendung gesehen als sie im Fernsehen lief. Und auch nochmal das Verschriftlichte im Link gelesen. Was ich nicht lesen kann, ist den genauen Tathergang. Bis auf: "Zitat: "Als dem Jugendlichen die aufgesprühte Flüssigkeit über den Kopf lief, stand er auf, wischte sich mit einer Hand über den Kopf und wendete sich mit einem Schritt nach rechts."
Also doch kein Angriff? Dennoch reagieren die Beamten laut Staatsanwaltschaft sofort und hart..."
In einem aktuellen Interview beteuert Reul dann es gelte die Unschuldsvermutung und ob und welche Fehler gemacht wurden, müsse ermittelt werden.
Ergo, nichts wirklich neues über die entscheidenden Momente vor der Schussabgabe.
Mein Beitrag bezog sich auf Matsches Aussage, dass man bei Owis nicht ins Gefängnis käme, weil das nicht verhältnismässig wäre. Was ja nachweislich Quatsch ist.
Welche Merkmale wären das denn? Im Restaurant scheint es ja so zu sein. Bestelle ich Essen, mit dem Vorsatz nicht zu bezahlen, ist das Betrug.
Ich sehe das wie FireFlea. Jemandem der das dritte Mal schwarzfährt, kann man schonmal Betrugsabsichten unterstellen. Es scheint ja wohl auch gängige Praxis zu sein, dass das Erschleichen von Leistungen beim ersten Mal nicht gleich zur Anzeige gebracht wird. Wiederholte Vergehen dann schon.
Und Matsche bezog sich auf einen Beitrag von Mehrseinalsschein, der meinte, wer zu arm wäre, eine Strafe (da schloss er wohl Bußgelder mit ein) zu zahlen, den müsse man anderweitig knechten.
Tja welche Merkmale könnten das wohl sein....
Kleiner Tipp, hier hast Du eines genannt:
Aber Vorsicht, das kann man nicht einfach so auf Schwarzfahren übertragen.
Was sind denn in diesem Fall Betrugsabsichten?
.
"Unerwartete Entwicklung im Fall Dortmund: Ein Zeuge behauptet, auch der Einsatzleiter habe geschossen. Bislang gehen die Ermittler davon aus, dass nur ein Polizist mit seiner Maschinenpistole auf einen 16-Jährigen schoss und diesen tötete."
https://www.wn.de/schlaglichter/tod-...gnahmt-2633317
https://www.spiegel.de/panorama/just...e-0ce7ae38e3f2 auch ganz intressant..
Wieso?
Man will ähnliche Fälle der vergangenen fünf Jahre heranziehen, um daraus Schlüsse für die Ausbildungsstandards der Polizei NRW zu ziehen. Was soll denn daran "blinder Aktionismus" sein?!?
Was soll das bringen, bezüglich der Frage, was Du meinst, wenn Du von "Betrugsabsichten" sprichst, im Zusammenhang mit Schwarzfahren?
ja, ich hatte OliverT, der verschiedene Handlungen aufführte, bei denen man "zahlen muss" und meinte, dass das Nichtzahlen dann eine Straftat darstelle, gefragt, welche Straftat das denn sein soll.
FireFlea hat korrekt eingeworfen, dass es Betrug sein kann und ich ich habe korrekt darauf hingewiesen, dass es das sein kann, wenn weitere Qualifikationsmerkmale zum Nichtzahlen dazu kommen.
Daraufhin fragtest Du, welche Merkmale das denn sein sollen, und ich habe versucht, Dir zu helfen, selbst drauf zu kommen.
Aber offensichtlich bist Du nicht wirklich daran interessiert:
na meinetwegen darfst Du in Deiner selbstgewählten Unwissenheit verharren...
es ging nicht um die Sicherung mit einer MP, sondern um das Anwenden von Pefferspray, und schließlich Taser bei einem suzidalen Jugendlichen, der auf dem Boden sitzt/kauert und ein Messer auf sich selbst richtet.
Und vom ermittelnden Oberstaatsanwalt konnte man lesen, dass er das für Unverhältnismäßig hält. Daher fragte ich ja, ob der diese Ansätze nicht kennt, oder Reul, der ja dann in einer entsprechenden Anhörung darauf hinweisen müsste, dass das nun kein Kunstfehler sei, sondern ein üblicher Ansatz im Umgang mit suizidalen Personen, die mit einem Messer bewaffnet sind.
https://www.spiegel.de/panorama/toed...7-576d32aab7f9
Auch kam es bei den insgesamt fünf beschuldigten Beamten am 14. September zu Hausdurchsuchungen, dabei wurden die Mobilfunkgeräte der fünf Polizisten beschlagnahmt, »da die begründete Annahme« bestehe, »dass die Beschuldigten sich per SMS oder WhatsApp ausgetauscht haben«. Die Polizisten sollen zudem zwei Tage nach den Schüssen zu einer gut einstündigen »Dienstbesprechung unter Beteiligung des Polizeipräsidenten« zusammengekommen sein. Es sei zu vermuten, dass dabei auch über den Ablauf des Einsatzes gesprochen worden sei.
Im WDR "Stadtgespräch" hat der Lügenbaron von Polizeipräsident noch gesagt er wisse gar nichts über diesen Fall da ihn die Kollegen aus Recklinghausen übernehmen. Was für ein Sumpf.
Ist halt eine Frage der Perspektive. Natürlich könnte man sagen, das ist Betrug und gehört bestraft und wo kämen wir sonst hin, etc..
Wenn man sich die Mühe machen würde, sich darüber zu informieren, aus welchen Milieus die Menschen kommen, die wegen Schwarzfahrens in den Knast kommen, würde man evtl. auch andere Überlegungen anstellen und sich mal mit der Thematik auseinandersetzen - bevor man einen auf Law & Order macht.
Alternativen werden gerade glücklicherweise in der Bundespolitik diskutiert: https://share.deutschlandradio.de/dl...a_DLF_eef049de
Das ein Haftrichter einen Haftbehl erlässt, bedarf es einiger Voraussetzugen wie z.B. drigender Tatverdacht, Verhältnismäßigkeit ist gegeben usw.. Ein Haftbefehl sagt übrigens noch nicht über die Schuld aus, die wird ja vorm Gericht geklärt. Das die Polizisten sich vielleicht nicht korrekt verhalten haben, ändert nix an dem Haftbefehl, welcher vollstreckt wird.
Ich hatte hier in den letzten 5 Monaten eine Familie aus der Ukraine in meinem Haus, die ihrem im Krieg übriggebliebenem Opa in Mikolajew ihre Kohle überwiesen hat. Ich könnte mir vorstellen, einer syrischen Familie könnte es ähnlich gehen. Ist natürlich leichter, erstmal Unredlichkeit zu unterstellen.
Für die rechtliche Expertise sind in einem Gericht Berufsrichter zuständig. Schöffen bringen eine andere Perspektive in die Urteilsfindung ein, abseits der rein rechtlichen Würdigung. Warum sollte mich nun also die Meinung eines juristischen Laien interessieren, der sich alles nur angoogelt? Das kann ich auch selbst.
Oder man fragt halt einen erfahrenen Juristen, wenn man das nächste Mal einen vor sich hat. Alles andere ist doch Mumpitz.
Trotzdem müssen sich auch die Beamten, welche einen HB vollstrecken an die jeweilige Situation anpassen.
Es gibt 2 Wege, die von Beamten gerne mal genommen werden.
1. Ich setze hoch an, bin dominant, gebe den Ton an, setzte die äußeren Markierungen in denen sich bewegt werden darf. Wenn der Beschuldigte sich darauf einläßt, sieht das eine Gegenwehr nicht wirklich was bringen würde, dann fährt man runter.
2. Ich setze tief an, und hoffe es sachlich zu klären. Muss aber gefasst sein zu eskalieren, wenn mein Gegenüber auch hochfährt.
Zu 1. Hatte ich vor einer Woche. Beschuldigter hatte zig Einträge KV, gef. KV, Widerstand, usw. Wurde morgens um 6:30 Uhr beim verlassen der Wohnung angesprochen, mit direkten Anweisungen, wo die Hände sind, was er zu tun hat, etc. Er ist allem nachgekommen. Körperliche ohne Besonderheiten, PKW ohne Besonderheiten, dann fuhr er auch runter. Danach haben wir uns ganz entspannt unterhalten. Was ihm weggenommen wurde, war ihm klar, die Erklärung dazu kam, er: Oh, dann haben sie mehr Ahnung als ich. WAr nach der ersten Anspannung tiefenentspannt.
Zu 2. Ist in meinem Bereich leider zu oft eskaliert. So dass der SB überfordert war und andere eingreifen mussten.
Tja, hätte der Syrer seine drei Tickets gelöst, hätte er 700€ an seine Familie überweisen können. So hat er dem deutschen Staat fast 800€ geblecht. Und dazu erleben müssen, wie die deutsche Polizei in seine Wohnung einreitet. Herzlichen Glückwunsch.
Da sieht man mal wieder, dass sich Verbrechen nicht lohnt.
Ich stelle mir gerade vor, wie Kensei am Landgericht den "Leuten mit Ahnung" vorwirft, Korinthen zu kacken, wenn die ihn auf den Unterschied zwischen Gefängnis und Polizeigewahrsam hinweisen oder zwischen erhöhtem Beförderungsentgelt, Bußgeld und Geldstrafe differenzieren. :biglaugh:
Und, wie er in der Beurteilung eines Sachverhaltes mehr auf seine Phantasie und Vorurteile setzt, als auf tatsächlich vorliegende Informationen, wie hier mehrfach demonstriert...:(
Im konkreten Fall wohl eine blühende Phantasie und Voreingenommenheit.
Naja, wer bei der Frage, was Betrug sei, auf den Duden verweist, wird m.E. wohl Probleme haben, beim Googeln sinnvolle von weniger sinnvollen Informationsquellen zu unterscheiden.
Und angesichts der Performance in Sachen Textverständnis, die hier Kensei mehrfach eindrücklich demonstrierte, erscheint es mir fraglich, ob er die Informationen einer sinnvollen Quelle auch entsprechend verarbeiten kann.
Mir scheint, Kensei hat noch nie in seinem Leben die Erfahrung gemacht, sich in einer sinnvollen Diskussion über einen Sachverhalt verschiedene Informationen und Ansichten einbringt und sich gemeinsam etwas erarbeitet.
Ich habe ein Ehrenamt, in dem man, um die Anforderungen erfüllen zu können, auch von Volljuristen entsprechend fortgebildet wird und wenn es um rechtliche Fragen geht, nutzt man verschiedene Informationsquellen, die man heutzutage - im digitalen Zeitalter - im Internet findet.
Und dann setzt man sich mitunter in einer Laienrunde hin und wieder zusammen und diskutiert über den Fall und jeder bring sein Wissen und seine Interpretation ein und erarbeitet sich so in einer sachlichen Diskussion meist ein besseres Verständnis, als es der einzelne kann.
Da sind nun Leute mit unterschiedlichem Bildungshintergrund dabei, aber zum Glück niemand, der unter einer "Diskussion" versteht, seine vorgefasste Meinung notfalls mit aggressiver Polemik durchzudrücken und sei sie noch so falsch....
Ich frage, mich, was an manchen Schulen unterrichtet wird, wenn Leute, die sich als Lehrer zumindest ausgeben, eine solche Meinung öffentlich vertreten.
Jau. Hab deine Beiträge nur überflogen Pans. Lohnt nicht, weiter darauf einzugehen.
Wenn du irgendwann wieder Lust hast vernünftig zu diskutieren, sag bescheid.
Was denn für eine „Theorie“?!?
Der besagte Syrer musste am Ende über 700€ bezahlen um nicht ins Gefängnis zu kommen. Da hatte er das Geld dann plötzlich im Schlafzimmerschrank, wie man den Medien entnehmen konnte.
Das steht dann im Gegensatz zu vllt. 30€ die er für die 3 Tickets bezahlt hätte.