In diesem Falle liegt aber zumindest schon mal der Verdacht nahe... Dass dann jemand den Kunden (Sicherheitsdienst, Detektiv, Mitarbeiter) bittet, die gekaufte Ware nochmal an die RFID-Leser an der Kasse zu halten, ist fast selbstverständlich! Wenn Du Dich dem entziehen willst, haben die Mitarbeiter sehr wohl das Recht, sich Deiner Entziehung zu erwehren und Dich notfalls mit Gewalt festzuhalten.
Die Urteilsgeschichte bezog sich, nach derm Lesen der ersten Links in Google auf die Hinweisschilder "Taschenkontrollen an der Kasse"... Und mehr nicht!!!!!





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