Und wo hört die Nachweispflicht auf? Frei dem Motto "Nimm zwei, zahl eins": Ich hab ja nen Bon, also alles gut... Dass ich zwei von derselben Sorte oder zwei unterschiedliche Produkte in der Tasche habe, jedoch nur eines bezahlt habe, hmmm... Im Handel wird die "Freiheit" in Bezug auf Taschenkontrolle und "Beweissicherung durch Festhalten" (ersteres) durch die Instanzen gekippt, im ÖPNV wiederum nicht (obgleich es dort ja keine Taschenkontrollen gibt)![]()





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