Das Strafmaß fällt i.d.R. dann anders, höher aus, weil es dann eine echte Folge gibt--> eben Todesfolge. Das ist ein anderer Pragraf. Und ich bin mir ganz sicher, dass der Richter/die Richterin dann nicht darüber hinwegsehen würde, dass ein international bekannter Profi-Kämpfer vor Gericht steht und nicht der erwähnte "Hans Wurst".
Insofern hast du aber auch recht, als ein 120 Kg Typ , voll mit Muckis sich auch extra vorhalten lassen müsste eine z.B. 70 Kg-Mann heftig eine gegeben zu haben. (Noch dazu auf dem Hocker (das Opfer) sitzend?, noch dazu gegen den Kopf?, noch dazu "wie aus dem Nichts"?).
Letztlich stützt diese Feststellung, aber was Wolfs Den schreibt, und entkräftet es nicht.
Hat bisher auch niemand geschrieben, dass er das beabsichtigte. Und es wäre - wie ich schon darauf hinwies - für den Tatbestand gefährliche Körperverletzung nicht massgeblich (Es muss hierfür gar keine Verletzung eintreten). Wenigstens darauf sollte man sich einigen können.Und das Connor , bewusst jemanden , das Licht ausknipsen will , wenn er "austeilt" , halte ich für "übetrieben" ....