
Zitat von
Tomcat
Zumindest der konkrete Suizidversuch wird als "regelwidriger Geisteszustand" eingestuft. Deswegen übernimmt z.B. die Versicherung die Behandlungskosten, wenn Du nach einem "missglückten" Suizidversuch im Krankenhaus landest - was bei vorsätzlich herbeigeführten Verletzungen nicht der Fall wäre.