Zitat Zitat von Tomcat Beitrag anzeigen
Zumindest der konkrete Suizidversuch wird als "regelwidriger Geisteszustand" eingestuft. Deswegen übernimmt z.B. die Versicherung die Behandlungskosten, wenn Du nach einem "missglückten" Suizidversuch im Krankenhaus landest - was bei vorsätzlich herbeigeführten Verletzungen nicht der Fall wäre.
Welche Versicherung?
Die Krankenversicherung übernimmt keine Behandlungskosten bei Leuten die sich vorsätzlich selbst verletzen?
Oder meinst Du die Unfallversicherung, wenn sich jemand vorsätzlich mit der Kettensäge ein paar Finger abtrennt, um an die Versicherungssumme zu kommen?