
Zitat von
amasbaal
der unterschied:
schusswaffe = waffe. messer = werkzeug/alltagsgegenstand, den man als waffe "misbrauchen" kann, es sei denn, es ist ausdrücklich ein "fighting knife" (herstellerangabe zum zweck und konstruktionseigenschaft... beispiel: beidseitig geschlifener dolch mit guard)
des weiteren ist "verboten" in dieser diskussion das falsche wort, denn es geht bei messern in erster linie um "führverbote" von nicht verbotenen (besitzverbot) gegensänden, die bestimmte eigenschaften haben (zb. klingenlänge 12cm+ bei feststehenden messern, einhandöffnung+feststellbatre klinge bei klappmessern oder ausdrückliche waffeneigenschaften, wie beim karambit) oder für einzelne modelle (und da nur genau die und nicht die im prinzip gleichen eines anderen herstellers), für die es einen entsprechenden BKA bescheid gibt (der die waffeneigenschaft feststellt).
ein echtes "besitzverbot" gibt es nur für klar definierte, ganz bestimmte messerarten (balisong, springmesser, faustmesser).
ein allgemeines messerverbot ist nicht machbar. man braucht messer im alltag als werkzeug, schuswaffen aber nicht (es sei denn beruflich, als jäger oder als sportschütze).