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Von deinem Beispiel, 8000 Anklagen, 6600 eingestellt, 400 unschuldig, und davon sollen insagesamt nur 240 (3%) Falschanschuldigungen sein?
Ist schwer vorzustellen, oder?
8.000 Anzeigen,
1.400 Anklagen erhoben
400 nicht verurteilt.

Dein "..." meinte also "schwer vorzustellen"

In wie vielen Fällen gab es denn eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung?
Würd ich machen, wenn ich erwiesenermaßen unschuldig wäre, ihr nicht?
Ist falsche Verdächtigung kein Offizialdelikt, das auch ohne Anzeige verfolgt wird?


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Btw. woher stammen die Zahlen schon wieder? Quellenangaben scheinst du ja nicht zu mögen.
wie kommst Du darauf? Ich habe alle Quellen verlinkt.