Zitat Zitat von Ganglion Beitrag anzeigen
Naja, ich erinnere mich an eine sehr ausgiebige Auseinandersetzung mit dem Thema hier. Demnach ist es wohl so, dass der Detektiv nicht handgreiflich werden darf, du allerdings auch dazu verpflichtet bist, bis zum Eintreffen der Polizei zu warten, damit diese dich durchsucht.

Wenn er dich auf frischer Tat ertappt, dann darf er verhindern, dass du dich verpisst.

Wenn er dich nicht auf frischer Tat ertappt, auf welcher Rechtsgrundlage solltest du dann verpflichtet sein, bis zum Eintreffen der Polizei zu warten?