das wissen die (hast Du mein Edit gelesen?:
)Eine Kassiererin darf dich, wie jeder andere Bürger auch, an der Flucht hindern, wenn die Dich unzweifelhaft beim Klauen erwischt und Dir die Ware, notfalls mit Gewalt, wieder wegnehmen, sofern sie Besitzerin der Ware ist, oder in dessen Auftrag handelt.
Dagegen darfst Du Dich nicht wehren.
Wenn Du die Beiträge von Alex durchliest, dann wirst Du bemerken, dass der nur im für ihn sicheren Verdachtsfall handelt und sich an die rechtlichen Vorgaben hält.






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