Zitat Zitat von Extremer Beitrag anzeigen
Jetzt müssen wir das nur noch Sensei-T und Alex R. begreiflich machen
Im Gegensatz zu einigen anderen hier (dich augenscheinlich eingeschlossen) kenne ich die Bedingungen sehr gut. Und in meinem Texten schreibe ich sogar, dass ich nur bei begründetem Verdacht(!) oder eindeutigem Beweis eingreife. Was also verstehst du daran nicht?

Wenn ich jemanden anspreche, dann habe ich garantiert einen Grund, der über "komische Haare", "Ring durch die Nase" oder sowas hinausgeht. Und mit meinen Begründungen hat sich bisher jeder zufrieden gegeben bzw verstanden, warum ich so gehandelt habe. Festhalten, bzw festsetzen nach §127 StPO musste ich bisher nur Leute, die tatsächlich geklaut hatten (festgehalten auf Video) und dann stiften gehen wollten.

Thema Warnanlage:
Wenn diese auslöst, wird kein Seriöser sofort auf Diebstahl schließen, dafür sind die Dinger zu anfällig. In 99,99% aller Fälle lösen sie aus, weil an der Kasse nicht richtig entsichert wurde. Oder ein Chip unterm Schuh klebte. Oder im Schuh bei neuen Schuhen. Oder der Handtasche. Teilweise lösen die Dinger wegen einem Handy aus.
Wer da sofort an Diebstahl denkt und die Randale macht, ist in diesem Job falsch!

Thema Durchsuchung:
Rückt der Dieb die Ware nicht raus, rufe ich die Polizei. Ich greife nicht in die Taschen oder stelle ihn an die Wand zum durchsuchen. Dafür bin ich nicht da. Wenn ich allerdings gesehen habe, was er wo reingesteckt hat, dann sage ich ihm das. (Linke Jackentasche, 2 Packungen Zigaretten als Beispiel). Dann kommt die Ware meist von ganz alleine auf den Tisch.
Ich bin nicht so lebensmüde in die Tasche eines Wildfremden zu greifen. Wer weiß, was der da drin hat.