Zitat Zitat von Mashita Beitrag anzeigen
Es hat keine gerichtliche Prüfung stattgefunden. Auch das haben wir niemals behauptet.
Dem gerichtlichen Weg, der natürlich vollständig dokumentiert ist, gingen Antragsverfahren bei den verschiedenen Polizeibehörden voraus.

Und die forderten entsprechende Unterlagen im Anfang des Antragsverfahrens bereits um überhaupt zu prüfen.
Da Du Dich ja auskennst weißt Du das dies die Grundlage eines sogenannten "rechtsmittelfähigen Bescheides" ist, auf deren Basis DANN geklagt werden kann.
Du willst mir jetzt aber nicht erzählen, dass die deutsche Polizei mittelalterliche japanische Schriftrollen auf ihre Echtheit überprüft hat, obwohl das für das Verfahren ganz offensichtlich nicht die geringste Bedeutung hatte?

Was diese "entsprechenden Unterlagen" nun genau waren, sagst Du bezeichnenderweise wieder nicht. Ist meine Annahme dazu korrekt?
Und bitte kein nebelkerzenartiges "Nee, da war noch viel mehr...". Du weißt genau, was hier in diesem Kontext interessiert.