
Zitat von
Mashita
Es hat keine gerichtliche Prüfung stattgefunden. Auch das haben wir niemals behauptet.
Dem gerichtlichen Weg, der natürlich vollständig dokumentiert ist, gingen Antragsverfahren bei den verschiedenen Polizeibehörden voraus.
Und die forderten entsprechende Unterlagen im Anfang des Antragsverfahrens bereits um überhaupt zu prüfen.
Da Du Dich ja auskennst weißt Du das dies die Grundlage eines sogenannten "rechtsmittelfähigen Bescheides" ist, auf deren Basis DANN geklagt werden kann.