Zitat Zitat von Terao Beitrag anzeigen
Du willst mir jetzt aber nicht erzählen, dass die deutsche Polizei mittelalterliche japanische Schriftrollen auf ihre Echtheit überprüft hat, obwohl das für das Verfahren ganz offensichtlich nicht die geringste Bedeutung hatte?

Was diese "entsprechenden Unterlagen" nun genau waren, sagst Du bezeichnenderweise wieder nicht. Ist meine Annahme dazu korrekt?
Nun.... Ich lade Dich ein, einfach einmal den ANtrag auf eine WBK auszufüllen und dazu das hiesige Waffenrecht zu vergleichen.

Eingereicht habe ich konkret:

- Makimoto im Orginal wie von Tanaka sama erhalten
- Bescheinigung des Vereinsregister (VR Auszug) über die Satzungsänderung zugunsten Schießsport
- Prüfungsprogramm analog dem von Frau Lugert argumentierten Sachverhalt
- Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes Wuppertal
- Zugehörigkeit zum Landessportbund NRW