Zitat Zitat von Mashita Beitrag anzeigen
Kinder, Recht am eigenen Bild?
Selbstverständlich stehen auch Kindern Persönlichkeitsrechte zu, mit denselben Einschränkungen wie bei Erwachsenen. Soweit durch die Veröffentlichung des Bildes die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes gefährdet sein kann, besteht allerdings ein weitergehender Schutz.(BVerfG AZ: 1 BvR 653/96) Die Persönlichkeitsrechte werden bei kleineren Kindern von den sorgeberechtigten Eltern wahrgenommen. Also muss im Zweifel die Einwilligung der Eltern eingeholt werden. Bei älteren Kindern ab etwa 14 Jahren, bei denen eine gewisse Einsichtsfähigkeit vorausgesetzt werden kann, ist zudem noch die Zustimmung des oder der Minderjährigen selbst erforderlich. (LG Bielefeld, AZ: 6 O 360/07), vergleiche auch zum*Recht am eigenen Bild Minderjähriger
*die Entscheidung des AG Menden aus Februar 2010.

Quelle: anwaelte-im-netz.de

Ja, genau DAS ist ja das Problem bei e.V. en: Gründen, machen, keine Ahnung haben und sich wundern wenn der Anwalt kommt.

Aber ich gehe davon aus IHR dürft das. Weil IHRS seid :-)
Kommt da jetzt noch mal was sinnvolles von dir o geht das rauswinden weiter?
Langsam wirds recht fade...