Ich gebs auf. Nur zur Info: in dem Ehrenkodex kommt auch Erziehung vor.
Ehrenkodex für Trainer
Daß Eltern das grundrechtlich geschütze Erzihungsprimat haben, habe ich nie in Abrede gestellt. Daß ich als Trainer kein Sorgerecht habe, auch nicht. Ich habe einerseits die strafrechtliche Garantenpflicht und die Beaufsichtigung übernommeneine B, qa ber das sit rechtlich was anderes.
Def von Erziehung nach Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, § 6131, Anm. 3, BGB:
"Sorge für die sittliche geistige und seelische Entwicklung des Kindes,,,, Erziehung ist der Inbegriff aller pädagogischen Maßnahmen, durch die das Kind zur Mündigkeit (Erwachsensein) gelangen soll so daß es in der Lage ist, seine Motive unter Kontrolle zu halten und seine Persönlichkiet im gedeihlichen Zusammenleben mit anderen Menschen fortzuentwickeln sowie sein Leben durch selbständig getroffene Entscheidungen innerhalb der Rechts- und Lebensordnung der Gesellschaft zu halten. Den Eltern steht nach Art 6 II a Gg der Erziehungsprimat zu...."





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