Du bist nicht der einzige, der das Notwehr-Recht für zu weitgehend hält. Wenn Du in den Kommentaren nachlesen würdest, die genannt wurden, würdest Du auch zahlreiche Stimmen finden, die das Notwehr-Recht in Deinem Sinne einschränken wollen. Vielleicht wird es das auch eines Tages. Ich persönlich finde ganz gut, daß man in einer Notwehr-Situation, also wenn man angegriffen wird, mit der Verteidigung nicht zimperlich zu sein braucht, bzw. nicht groß darüber nachdenken muß, ob das gewählte Mittel noch angemessen ist, sofern es nur das mildeste Mittel ist. Wenn man zu lange nachdenkt, ist es nämlich unter Umständen für die Verteidigung zu spät.
Insofern finde ich richtig, daß jemand, der sich verteidigt, eher nicht bestraft wird, wenn er nur das mildeste Mittel wählt, daß ihm für die Verteidigung zur Verfügung steht.
Das bedeutet nicht, daß niemand auf die Angemessenheit achten sollte. Es ist sogar vorbildlich, wenn jemand das in einer Notwehr-Situation noch schafft und das auch umsetzt. Die Straffreiheit trotz fehlender Angemessenheit ist wohl für diejenigen gedacht, die eigentlich angemessen handeln wollen, es aber wegen der Besonderheit der Situation nicht mehr schaffen. Und es ist auch eine Abschreckung für den Angreifer: "Paß auf, wenn Du jemanden angreifst, kann es Dir passieren, daß dieser sich in einer Weise wehrt, die Deine Rechtsgüter nicht berücksichtigt, und er wird noch nichtmal dafür bestraft. Also überleg' es Dir gut, ob Du wirklich angreifen willst. Besser, Du läßt es."






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