
Zitat von
Aruna
Nur weil es in einer Rechtsordung verboten ist, jemanden anzugreifen, ist es noch lange nicht erlaubt, gegen das eigentliche Gewaltmonopol des Staates zu verstoßen, und den Angriff selbst abzuwehren und die Rechte des Angreifers zu verletzen.
Bei uns ist das so und ich finde das in Ordnung.
Das war jetzt Trollen, oder ? Es mag zwar vor der Existenz des Rechtsstaats nicht entschieden gewesen sein was man darf, nach 1805 aber offenbar schon. Ich kann mich zum Glück mit grauhaarigen grinsenden Italienern unterhalten, wenn jemand meint diskutieren zu müssen dass er das Recht hat jeden anzugreifen den er will, und keiner hat irgendwelche Rechte zurückzuhauen.
"Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)