Nur weil einer nicht vorzeitig entlassen wird, heißt das nicht, dass er lebenslänglich hat, sondern nur, dass er die Strafe bis zu Ende absitzt.
Nachtträgliche Anordnung von Sicherheitsverwahrung geht nicht mehr.
Wenn der Gutachter nicht bereit ist, dieses Risiko persönlich mitzutragen, dann soll er es auch keinem anderen ein größeres auferlegen.
Das heißt ja nicht, dass der Gutachter dann vergewaltigt oder ermordet wird, sondern lediglich, dass er finanziellen Ausgleich leisten muss, der dann eventuell durch eine Haftpflichtversicherung getragen wird und eventuell wegen fahrlässiger KV oder Tötung dran ist.





Mit Zitat antworten