Eine mehrstündige Anamnese findet bei ärztlichen Homöopathen nur auf Patientenwunsch als Privatleistung statt oder im Rahmen einer Zusatzversicherung.
Kein Kassenarzt kann eine klassische homöopathische Anamnese abrechnen und auch sonst nichts aus der Heilpraktiker-Gebührenverordnung; er bekommt also nicht nur NICHT mehr Geld, sondern faktisch für eine aufwändigere Leistung den Abrechnungssatz einer geringeren Leistung.
In der Praxis sieht das so aus, dass der Arzt sich unbezahlt etwas mehr Zeit nimmt, um eine halbwegs vernünftige homöopathische Medikation zu wählen. Mittlerweile gibt es viele homöopathische Komplexmittel, die wie ein Schrotpatronen-Schuss eine Vielzahl von Erscheinungsbildern an ähnlichen Symptomen abdecken; diese Komplexmittel sind ideal für schnelle ärztliche Anamnesen und auch Selbstbehandlungen ohne ärztliche Begleitung. Ich selbst wende seit vielen Jahren Komplexmittel erfolgreich an und habe solche auch schon öfter von ärztlichen Homöopathen verschrieben bekommen.
Nochmal: Dass ein Kassenarzt durch Homöopathie höhere Leistungen bei der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen könnte, ist totaler Quatsch. Natürlich ist dem nicht so.
https://www.praxisbendel.de/content/...ngskosten.html
Die meisten homöopathischen Behandlungen finden bei zugelassenen Schulmedizinern statt und kosten weder Patient noch Kassen auch nur einen einzigen Cent mehr!!




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