Zitat Zitat von Schnubel Beitrag anzeigen
Die Zwangshandlung der Polizeibeamten wird garantiert auf eine Rechtmäßigkeit überprüft. Das wird die zuständige Dienststelle genau überprüfen.
wer ist denn die "zuständige Dienststelle"?
Gibt es in Deutschland eine unabhängige Dienststelle, die so was untersucht?
Her war vom LKA die Rede, das angeblich gesagt haben will, dass ein Biss erfolgt sei?
Ist das LKA die in so einem Fall zuständige Dienststelle?
Woher will das LKA das wissen? (gestern kam im Radio, dass sich laut Staatsanwaltschaft, die zwei beteiligten Polizisten nicht geäußert hätten)
Warum werden Ermittlungsergebnisse des LKA in Artikels veröffentlicht?
Gestern wurde im Radio auch in anderem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass das Veröffentlichungen von Ermittlungsergebnissen vor Prüfung des Gerichts eine Straftat darstellt, die mit bis zu einem Jahr Gefängnis bedroht ist.

Zitat Zitat von Schnubel Beitrag anzeigen
Ich finde, in diesem Thread ist es müßig, über diesen Einsatz zu sprechen und zu diskutieren, wenn man nicht alle Fakten genau kennt und die Hintergründe.
Dann zeige, dass Du das Ernst meinst und halte Dich aus diesem Thread raus.

Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
der arzt wollte sicherlich sein hausrecht mit hilfe der polizei durchsetzen.
Welche Kenntnis Deinerseits berechtigt die Verwendung des Adverbs "sicherlich"?
Und welches Hausrecht wird auf der Straße durchgesetzt?


Zitat Zitat von Schnubel Beitrag anzeigen
Wenn es tatsächlich ein Biss von dem Mann war, ist das gerechtfertigt. Ein Menschenbiss ist nicht ungefährlich.
Ja, wegen der Infektionsgefahr.
Daher sind allerdings auch Schläge in das Gesicht nicht ungefährlich.
Ein Schlag mit der Faust in die Zähne kann sich wie ein Biss auswirken oder schlimmer.
Ich hoffe der Polizist hat mit dem Ballen zugeschlagen, oder Handschuhe getragen?