Das ist kein Geheimnis:
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/ar...index.php?sz=7
Polizisten sind letztlich quasi verpflichtet, sich vor der Verhandlung nochmal mit der Ermittlungsakte zu befassen. Schon um nicht unbeabsichtigt eine Falschaussage zu machen. Deswegen wirken Polizeibeamte im Prozess souveräner, glaubwürdiger, verwickeln sich kaum in Widersprüche, können sich an mehr Details erinnern. Es ist ja sogar ein Beispiel dabei, bei dem die Erinnerungvon der Ermittlungsakte abweicht ... was Zeugen laufend passiert, insbesondere weil die Verhandlungen erst viel später stattfinden.





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