Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
Wenn die Aussage doch nur vom Justizministerium kommen würde und nicht von einem Sprecher des Innenministeriums.



Das sieht das Bundesverfassungsgericht aber anders.

https://openjur.de/u/883325.html
Was für ein utopischer Blödsinn.

Das Urteil hat doch einfach null mit dem Einsatz von Bodycams zu tun. Außer das Wort Kernbereich. Es wird gegoogelt, nicht durchgelesen und ins Forum gerotzt.

“Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”