"Person mit Messer" wird wohl als Info schon ausreichen, um einen Sicherer mit MP zu rechtfertigen.

Zitat Zitat von Tomcat Beitrag anzeigen
Zumindest der konkrete Suizidversuch wird als "regelwidriger Geisteszustand" eingestuft. Deswegen übernimmt z.B. die Versicherung die Behandlungskosten, wenn Du nach einem "missglückten" Suizidversuch im Krankenhaus landest - was bei vorsätzlich herbeigeführten Verletzungen nicht der Fall wäre.
Interessant. Danke für die Info.