Schau dir die Tatbestandsmerkmale für einen Mord an.
Sehr richtig,
Mord scheidet (in diesem Fall) aus, nach Recherche aber auch Totschlag, es bleibt allerdings "Körperverletzung mit Todesfolge (§226 StGB)"....gehen die anwesenden JuristInnen mit?
Bin mal gespannt, ob und wie das verhandelt wird?
Meine Position ist bekannt,....