erst vor kurzem von einem juristen in YT dazu:
die pig-sticker/abfangmesser mit oft über 25cm klingenlänge und bajonett- riesendolch oder riesenbowie design, gehören als "für die wildschweinjagd konzipiert" nicht in diese kategorie, weil sie zum TIERE töten bestimmt sind.
also ist das hier keine waffe:
s2.jpg
edit: öffentlich und zugriffsbereit führen darf man das messerchen natürlich nicht, da die klinge zu lang ist. (obwohl es ja gar keine waffe ist - juristisch zumindest)
würde damit ein mensch verletzt werden, wäre es ein akt des missbrauchs des gegenstandes als waffe, so, wie auch die nutzung eines kugelschreibers als waffe ein missbrauch des kugelschreibers wäre. so ist das nun mal in der juristerei.
kenne ich aus dem bwl studium einer freundin: wird eine maus bestellt und man bekommt einen elephanten geliefert, so ist der elephant im juristendeutsch eine "mangelhafte maus".![]()








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