Zitat Zitat von Katamaus Beitrag anzeigen
Habe ich. Und wenn ich mir ansehe, zu welchen Messern es diese gibt, dann betreffen diese ausschließlich Messer, von denen nicht klar ist, unter welche Kategorie sie fallen, wie etwa einhandöffnende Rettungsmesser, federunterstütze Klappmesser, Zweihandöffner, die sich einhändig öffnen ließen (und als nicht verboten eingestuft wurden, weil sie als Zweihandöffner konzipiert sind (das nächste Internet-Gerücht, was sich hier ad absurdum führen ließe)), usw. usf.

„Normale“ Messer, also fixed oder Folder mit bis zu 12 cm Klingenlänge, die verboten wären, weil sie als „tactical“ beworben wurden habe ich bei kursorischer Durchsicht nicht finden können. Ich lasse mich aber gerne durch ein Beispiel eines Besseren belehren.
Guck dir mal den Bescheid zum Ka-Bar Last Ditch an. Ich konnte vor lauter Paragraphen nur schwer durchsteigen, aber die Bewerbung als "letzte Verteidigungslinie" ist bei der Prüfung thematisiert worden. Unabhängig davon ist es eher ein Thema für die Gerichte, die urteilen nach dem Gesetz und dort (§1 WaffG) steht:
(2) Waffen sind
1.
Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2.
tragbare Gegenstände,
a)
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b)
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

Das Last Ditch ist vom Hersteller für die Verteidigung (= Leute messern) gedacht/bestimmt.
Ein Küchenmesser wäre vermutlich als "Waffe" viel gefährlicher als das Last Ditch, ist aber im Gegensatz dazu ein Küchengerät. Ein Ding, dass für SV-Zwecke getragen wird, vom Hersteller als SV- oder Kapf-Messer beworben wird, wird im Fall der Fälle vom Gericht als Waffe angesehen. Ob es eine verbotene Waffe ist, ist dann noch mal ein anderes Thema.