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Thema: Böker Sigyn: 42 a konform?

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  1. #11
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    Zitat Zitat von Katamaus Beitrag anzeigen
    Deswegen sprach ich von „normalen“ Messern. Ich meine, mal ehrlich, wer schneidet den mit sowas Salami oder schnitzt Feathersticks?

    Im übrigen, was den Bescheid betrifft: Auf die Werbung wird in der Beschreibung Bezug genommen. In der Begründung heißt es jedoch, arg verkürzt, dass es als Faustmesser einzustufen ist und es eben keine Rolle spielt, ob es seinem „Wesen nach“ dazu bestimmt ist oder aufgrund seiner „Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise“ geeignet ist, „die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen“.

    Dementsprechend spielt die Art und Weise, wie es beworben wird, hier eben gerade KEINE Rolle. Es reicht, dass man es aufgrund seiner Bauweise als Faustmesser benutzen kann und damit ist es wurscht, ob es als solches gedacht ist.
    Das ist richtig, ich wollte damit darauf hinweisen, dass solche Sachen durchaus berücksichtigt werden und in dem Fall hätte die Option a (dem Wesen nach = Werbung als SV-Messer) gezogen, wenn die Option b (Faustmesser) nicht sowieso schon gezogen hätte - hier ist das BKA den Weg des geringsten Widerstands gegangen und hat sich eine Prüfung gespart. Unabhängig davon ist "tactical" alleine nicht ausschlaggebend für die Waffeneinstufung, sondern der angedachte/beworbene Zweck. Sehr viele "tactical" Messer werden als cooles EDC beworben und hin und hin und wieder wird erzählt, dass sie von den Eliteeinheiten XY benutzt werden, aber den Schritt in Richtung "das perfekte Kampfmesser" gehen dann doch die wenigsten.
    Das Problem an diesem ganzen Konstrukt mit dem WaffG und Feststellbescheiden ist aber, dass das BKA die Dinger nicht von sich aus erstellt, sondern nur auf Antrag von Berechtigten (z.B. Hersteller) - d.h. die allermeisten Messer sind davon nicht umfasst und das bedeutet, dass schlussendlich die Gerichte die Einstufung vornehmen. Und ob man da auf einen Messer-Aficionado trifft, sei dahin gestellt.

    Beispiel Glock:
    Wird als Field Knife verkauft, steht bei Glock selbst:

    This classic army knife can be used for any purpose: as a weapon or an outdoor knife, for opening ammunition boxes or bottles.

    Glock hat jetzt keinen Feststellbescheid beantragt und soweit ich das überblicke auch niemand sonst. Also läuft das Ding erstmal unter "Messer", bis evtl. damit irgendwas angestellt wird, der Fall vor einem deutschen Gericht landet und man das "as a weapon" bei der Betrachtung heranzieht.

    Sprich: Das Problem der Messerfans in Deutschland ist nicht, wie das BKA manche Messer einstuft, sondern wie das WaffG beschaffen ist und wie die Gerichte es anwenden.
    Geändert von Lugasch (14-03-2023 um 08:25 Uhr)

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