Zitat Zitat von Maria123 Beitrag anzeigen
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In Deutschland ist die Staatsanwaltschaft nicht unabhängig, sondern weisungsgebunden, also dem jeweiligem Innenministerium unterstellt und weisungsgebunden.
Deutschland darf deshalb, weil nicht unabhängig, keine europäischen Haftbefehle ausstellen, noch vollstrecken..
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Bezieht sich das „nicht unabhängig“ nur auf die staatsanwaltschaft oder auch auf Deutschland?