Und der Alki zu Boden gebracht, fixiert und entwaffnet wurde....:cool:
Dieser habe sich zwar wehren wollen, sie habe ihm aber gesagt, dass es wehtun würde, wenn er sich weiter wehre.
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Ich hab mich mal mit der künstlichen Arroganz DeppGPT über das Thema unterhalten:
https://www.kampfkunst-board.info/fo...9&d=1708585131
Gut, er hatte einen zweiten Schraubenzieher. Leider wird wieder nicht beantwortet, was sie denn Deiner Ansicht nach hätte tun sollen, denn Du findest ja den Angriff nicht optimal, Hilfe rufen & verbarrikadieren aber auch nicht und auch nicht aus der Wohnung zu fliehen. Was denn nun?
Zum Thema Betrunken und den ganzen Text des Urteils lesen - da steht nämlich unter Verweis auf die strafrechtliche Verhandlung:
im Strafverfahren hat das AG eine verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB festgestellt und das Berufungsgericht ist sogar von seiner Schuldunfähigkeit ausgegangen
und
obwohl sie nach ihrer polizeilichen Vernehmung vermutet habe, dass R. "aufgrund seines abnormen Verhaltens" betrunken gewesen sei. In der zweiten Instanz im Strafverfahren sei sogar dessen Schuldunfähigkeit festgestellt worden.
Aber klar, jemand der Betrunken bis zur Schuldunfähigkeit ist und erstmal wild auf die Pflanzen einsticht, marschiert da mir nichts Dir nichts durch eine geschlossene Tür...
Oh Mann. Das wusste sie natürlich alles schon vorher, und hat bei ihrer Reaktion eine Rolle gespielt ( Achtung Ironie).
Es geht doch darum (mir zumindest), wie sie die Situation empfunden und eingeschätzt hat, und dass ich ihre Handlungsweise nachvollziehen kann.
Ob das optimal war oder nicht, oder was ich gemacht hätte, spielt da doch gar keine Rolle.
Fakt ist natürlich, sie har das so gemacht, und wurde verletzt.
Aber, und das alleine ist mein Punkt, solche Handlungen sind eben nicht durch Überlegungen gesteuert, sondern durch die alren Programme die da anspringen.
Und da mit Schlauheit, Sinnhaftigkeit oder Intelligenz zu argumentieren ist halt Blödsinn.
Wenn ein Angreifer wegen ein paar Promille ( weniger als 1, da gab es unterschiedliche Angaben)) selber für Schuldunfähig gehalten wird, dann ist jemand der in einer ernsten Bedrohungslage ist, erst recht nicht für seine Handlungsweise zu 100 % verantwortlich zu machen, weil da nämlich alte Handlungsprogramme die Steuerung übernehmen.
Aber sie saß ja gemütlich in der Wohnung, konnteihe also nix passieren, ist klar.:rolleyes:
Aber zu deiner Frage, ich hätte den Typ höchstwahrscheinlich auch angegriffen, allerdings mit einem optimierten Gegenstand.
Das widerspricht nicht meiner Aussage, dass man sich einem Messerstecher nicht nähern sollte, wenn es nicht unbedingt erforderlich ist. Im Video haben alle auf Zeit gespielt, bis die Taser-Leute da waren. Ja, einige waren mutig bis leichtsinnig. Aber keiner hat sich auf den Angreifer gestürzt, um ihm das Messer wegzunehmen.
Und Du blendest weiterhin aus, dass ich nicht über die Statistiken spreche, sondern explizit über die TEXT-Stellen im PKS2020, an der einmal unterteilt wird und einmal nicht. Es spielt keine Rolle, warum das so ist.Zitat:
Dass die "Ausführung" auch ein Schuss in die Luft, auf einen Gegenstand sein kann, blendest Du wohl weiterhin erfolgreich aus ... Die Differenzierung erfolgt anhand der Zuordnung zu Deliktgruppen.
Wurde Dir hier ja schon von anderer Seite erklärt.
Auch das widerspricht nicht meiner Aussage.Zitat:
Idealerweise ist das nur eine kurzfristige Eskalation auf der Seite des Rechts, mit dem Ziel die Seite des Unrechts nachhaltig zu deeskalieren:
Weil diese Tatsache bei der Karatefrau mit dem Besenstiel zum Verlust der Ansprüche nach dem OEG geführt hat. Nach dem Notwehrrecht war ihr Verhalten in Ordnung, nach dem OEG aber nicht.Zitat:
Aber wieso "leider"?
Im Sinne des OEG ist es unvernünftig. Die Frage, ob Notwehr generell unvernünftig ist, ist eine Gretchenfrage. Man muss im Einzelfall entscheiden, ob es vernünftig ist, sein Recht auf Notwehr wahrzunehmen.Zitat:
Dann wäre das Handeln der Leute die sich in obigem Fall dem Messerstecher entgegen stellten, und deren Mut gelobt wurde, wohl eher unvernünftig ...
Ja das wusste sie vorher oder hat es zumindest vermutet. Sie ist nämlich rausgerannt, hat gesehen da steht jemand der auf die Blumentöpfe einsticht, dann ist sie wieder rein und dann wieder raus, als er auf die Tür eingestochen hat. Später steht da, dass sie keinen Alkoholgeruch wahrgenommen hat aber aufgrund des erratischen Verhaltens des Täters annehmen musste, dass er nicht ganz klar beisammen ist.
Eine aus Sicht des Opfers nachvollziehbare Handlungsweise kann trotzdem nicht besonders schlau sein.Zitat:
Es geht doch darum (mir zumindest), wie sie die Situation empfunden und eingeschätzt hat, und dass ich ihre Handlungsweise nachvollziehen kann.
Ob das optimal war oder nicht, oder was ich gemacht hätte, spielt da doch gar keine Rolle.
Fakt ist natürlich, sie har das so gemacht, und wurde verletzt.
Aber, und das alleine ist mein Punkt, solche Handlungen sind eben nicht durch Überlegungen gesteuert, sondern durch die alren Programme die da anspringen.
Und da mit Schlauheit, Sinnhaftigkeit oder Intelligenz zu argumentieren ist halt Blödsinn.
Scheinbar ist das doch möglich, wie man sieht. Nichts anderes bewerten Gerichte, Sachverständigen usw. täglich. Und können das im Zweifel besser als wir (hast Du geschrieben, nicht ich).Zitat:
Wenn ein Angreifer wegen ein paar Promille ( weniger als 1, da gab es unterschiedliche Angaben)) selber für Schuldunfähig gehalten wird, dann ist jemand der in einer ernsten Bedrohungslage ist, erst recht nicht für seine Handlungsweise zu 100 % verantwortlich zu machen, weil da nämlich alte Handlungsprogramme die Steuerung übernehmen.
Nett, hat aber keiner geschrieben. Wie schwer ist denn dieser wirklich einfache Sachverhalt zu verstehen? Rennt sie raus wie geschehen, passiert auf jeden Fall etwas.Zitat:
Aber sie saß ja gemütlich in der Wohnung, konnteihe also nix passieren, ist klar.:rolleyes:
Hallo MGuzzi, nett gemeinter Hinweis: Niemand hat behauptet, dass die Frau dumm oder wenig intelligent sei. Ich habe mir mal den Spaß gemacht, die Entwicklung dieser angeblichen Behauptung nachzuvollziehen:
Zitat:
wenn sich mir einer in den Weg stellt und ein Messer in das Gesicht hält, dann ist das für mich ein ernsthafter Angriff
Zitat:
es ist zumindest eine äußerst bedrohliche Situation. Du kannst die situation natürlich zum Angriff eskalieren.
Zitat:
Ach, dann bin ich schuld? Recht muss Unrecht nicht weichen
Zitat:
Da hast du recht. Ist nur eine Frage der Intelligenz und der Verweigerung, an der Vergabe für den Darwin-Award teilzunehmen.
Zitat:
Nur dass der Klügere halt sicher nicht der ist, der wegen ein paar Euro riskiert abgestochen zu werden. Lebe heute und kämpfe an einem anderen Tag (in unserem Rechtssystem, lass die dafür zuständigen Stellen für dich kämpfen).
Zitat:
Du willst eine Gegenposition aufbauen, darauf hinweisen dass es noch eine andere Einstellung gibt und dass nicht derjenige der im Recht ist das Problem ist, sondern der mit dem Messer
Die ursprüngliche Aussage war also nur, das es nicht besonders klug ist, sich für ein paar Euro abstechen zu lassen. Alles andere ist ein wenig "Stille Post".Zitat:
Dennoch wurde hier geschrieben, dass das Opfer durch nicht Folgeleisten die Situation eskaliert und ihm mindere Intelligenz unterstellt. (Hinweis auf Urteil des SGB zum Fall der Karate-Frau mit Besenstiel
Ein User hatte geschrieben dumm / Darwin Award.
Ich habe geschrieben, dass auch hoch-intelligente Menschen nicht besonders intelligente Handlungen begehen können. Analog können auch schlaue Menschen nicht besonders schlaue Dinge tun.
Ist das wirklich so schwer verständlich oder kommen wir jetzt langsam in den Kindergarten?
https://www.bild.de/regional/nordrhe...5680.bild.html
Was sagt die kkb Waffenlobby? Immer noch cool? Menschen verletzen Menschen und nicht die Waffen? :)
was hatte ich zur persönlichen Anmache geschrieben? Unterlasst bitte dieses dumme Verhalten!
Das ist für das was ich Aussagen möchte unerheblich. Ich habe klar gemacht, wie ich "nicht besonders intelligentes Verhalten" verstehe, auch Cam hat vor einer Weile schon konkret geschrieben, dass auch intelligente Menschen nicht intelligente Dinge tun können. Trotzdem geht die Argumentation dann hauptsächlich in eine Richtung, wir wollten der Frau mangelnde Intelligenz unterstellen. Das will hier nach meiner Auffassung niemand, der noch aktiv beteiligt ist. Ich halte das Vorgehen der Frau für nicht optimal, synonym für nicht das Gelbe vom Ei, synonym für nicht besonders intelligent/schlau. Jedenfalls wie von mir hier verwendet. Wie Du geäußert hast, hältst Du das Vorgehen ebenfalls nicht für optimal. In dem eben dargestellten Sinne dann auch nicht für besonders intelligent. Daher scheint mir die diesbzgl. Diskussion auch nicht besonders zielführend. Ich hoffe es ist klar, wie die Aussage zu verstehen ist.
Die Argumentation des Gerichtes kann ich im Großen und Ganzen nachvollziehen, Du scheinbar weniger. Das wäre ein Diskussionspunkt, wobei hier vermutlich auch keine wirklich neuen Aspekte mehr beiderseits kommen.
Wer hat was von cool gesagt? Bitte den entsprechenden Beitrag zitieren.
Also wenn ich in den Beitrag schaue steht da genau das: Ein Mensch hat andere Menschen verletzt, so wie es halt immer ist. Auf alle Fälle ein schlimmer Vorfall. Ich bin auch beeindruckt von deinem Mitgefühl, dass darin besteht den Beitrag "politisch" auszuschlachten.
Es ist ja schön, dass du auf dem Begriff der Intelligenz herumreitest. Das ist aber nicht der Punkt, um den es geht.
"Schlaues" oder "intellgentes" Handeln ist in dem Zusammenhang einfach nicht geeignet, das Problem zu beschreiben.
Wenn man das Verhalten in einer Extremsituation optimieren möchte, muss man verstehen was da bei den Menschen abläuft, und das ist nun mal nicht mit dem Begriff der Intelligenz erfassbar.
Im Strafrecht wirkt sich das Handeln im Affekt tatsächlich auf die Schuldfähigkeit (bis hin zur Schuld-Unfähigkeit) aus. In dem hier betrachteten Fall ging es ja wie wir wissen nicht um Schuld oder unschuld, sondern um das Recht auf Entschädigung, es hätte jedenfalls aber auch eine Rolle spielen können.
Fight or flight, oder freeze Response, das sind Handlungsmuster die ja nicht von den "intellgenten" Gehirnarealen gesteuert werden, und wenn man das Verhalten in Gefahrensituationen optimieren will, muss man die Handlungsoptionen die da oft automatisch ablaufen, gezielt bearbeiten.
Alle Hinweise oder die schlauen Ratschläghe wie man sich in welcher Situation verhalten soll, sind nutzlos, wenn man das nicht trainiert, und ein Gericht, dass von Menschen "schlaues" Verhalten in Gefahrensituationen erwartet, hat das einfach nicht auf dem Schirm.
Aktueller Nachschuib für die Statistik:
https://www.rnd.de/panorama/mehrere-...MNMZ3EZTQ.html
Wer hier wirklich auf was rumgeritten ist , ist noch eine ganz andere Frage.
Der Punkt um den es ging , war das sie sich entschied zur Bedrohung hin zu gehen , DESHALB verletzt wurde und DESHALB auf Entschädigung klagte und diese Klage genau DESHALB abgewiesen wurde.
Ob du dann ihr Verhalten mit "es erscheint nicht intelligent" und ich oder jemand anderes es mit "ich halte es nicht für intelligent " beschreibt , ist für den oben genannten Fakt völlig egal. Das sind einfach nur unsere Beschreibungen . Und nochmal ! Das Gericht hat NICHT ihre Motivation beurteilt , sondern ihre Handlung und ob ihre Handlung sie berechtigt eine Entschädigung zu verlangen . !
Wir hätten , du , ich , die anderen , uns gern über ihre ihre Motivation und wie sie entsteht unterhalten können ,und zwar ABSEITS vom gerichtlichen Urteil , aber du hast den Punkt mit dem Urteil und den Punkt mit ihrem Antrieb zu ihrer Handlung von Anfang an vermischt , obwohl es im Urteil selber keine Rolle spielte , also hat es als Argumentation dort auch nicht zu suchen ! und tust es immer noch .... das Vermischen.
Und das rechtfertigt dich mir Spielchen vorzuwerfen , allen anderen einseitige Betrachtung und seitenlange Diskussion , nur um dann mit "erscheint mir ..." DAS ist der Unterschied , zu kommen . Soviel zu Spielchen .
ja , ich sehe es ebenso , das ich es begrüssen würde , wenn ein Gericht so etwas mit in Betracht zieht , aber aktuell war es nicht seine Aufgabe es zu tun , sondern lediglich festzustellen ob juristisch der Frau Entschädigung zu steht .Zitat:
Alle Hinweise oder die schlauen Ratschläghe wie man sich in welcher Situation verhalten soll, sind nutzlos, wenn man das nicht trainiert, und ein Gericht, dass von Menschen "schlaues" Verhalten in Gefahrensituationen erwartet, hat das einfach nicht auf dem Schirm.
Halte das doch bitte mal in der Argumentation auseinander . Wir schaffen das doch auch . Sollte also nicht soo schwer sein.
Ist weder die Aufgabe noch die Intention eines Gerichtes . Das gehört also ganz woanders hin , auch als Argumentation. Wieder Dinge die vermischt werden .Zitat:
Wenn man das Verhalten in einer Extremsituation optimieren möchte, muss man verstehen was da bei den Menschen abläuft, und das ist nun mal nicht mit dem Begriff der Intelligenz erfassbar.
Das ist es ja gerade nicht. Ich will ausdrücklich nicht auf die Intelligenz raus. Nimm irgendein beliebiges Wort. gut, schlecht, optimal, richtig, falsch usw.
Das diese Punkte nicht berücksichtigt wurden, sehe ich nicht so. Abgesehen vom Gericht oder uns schlauen Internet Leuten raten praktisch alle Polizeiratgeber und Polizei Verhaltens Tipps zu Einbrüchen explizit nicht dazu, einen Einbrecher zu konfrontieren. Selbst wenn der Einbrecher bereits im Haus ist, sollte man das möglichst nicht tun. Laut Polizei, die auch etwas Erfahrungen mit entsprechenden Szenarien und Handlungsmustern aufweist, wie man meinen sollte.Zitat:
Im Strafrecht wirkt sich das Handeln im Affekt tatsächlich auf die Schuldfähigkeit (bis hin zur Schuld-Unfähigkeit) aus. In dem hier betrachteten Fall ging es ja wie wir wissen nicht um Schuld oder unschuld, sondern um das Recht auf Entschädigung, es hätte jedenfalls aber auch eine Rolle spielen können.
Fight or flight, oder freeze Response, das sind Handlungsmuster die ja nicht von den "intellgenten" Gehirnarealen gesteuert werden, und wenn man das Verhalten in Gefahrensituationen optimieren will, muss man die Handlungsoptionen die da oft automatisch ablaufen, gezielt bearbeiten.
Alle Hinweise oder die schlauen Ratschläghe wie man sich in welcher Situation verhalten soll, sind nutzlos, wenn man das nicht trainiert, und ein Gericht, dass von Menschen "schlaues" Verhalten in Gefahrensituationen erwartet, hat das einfach nicht auf dem Schirm.
Die Frau im vorliegenden Fall hat offensichtlich anders reagiert. Nicht gut reagiert. In meinen Worten nicht besonders intelligent reagiert. Was nichts mit der Intelligenz der Frau oder "intelligenten Hirnarealen" zu tun hat. Das Gericht hat aus meiner Sicht folgerichtig entschieden.
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irgendwo in dem länglichen Text findet sich immerhin diese Ansicht, die nach meinem Eindruck irgendwie die Klägerin als Aggressorin darstellt:
Das LRA lehnte durch Bescheid vom 2. Februar 2021 die Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem OEG ab. Das Tatbestandsmerkmal einer vorsätzlichen, gegen die Klägerin gerichteten Handlung sei nicht gegeben. Die erste physische Gewalteinwirkung gegen den Körper einer anderen Person sei nachweislich durch die Klägerin selbst mittels eines Besenstiels erfolgt. Ob und inwieweit die Reaktion des R. unter erheblichem Alkoholeinfluss als Abwehr- oder eigenständige Angriffshandlung zu werten sei, könne dahingestellt bleiben. Es seien keine Anhaltspunkte ersichtlich gewesen, dass seitens des R. von vorneherein ausschließlich eine gegen den Körper der Klägerin gerichtete tätliche Angriffshandlung beabsichtigt gewesen sei. Vielmehr seien seine im nicht voll zurechnungsfähigen Bewusstseinszustand erfolgten Stichbewegungen mit dem Schraubenzieher ausschließlich gegen einen Blumentopf gerichtet gewesen.
der war also vor dem Besenangriff nach Meinung des LRA (?) gar nicht gefährlich, sondern wurde erst durch den Besenangriff gefährlich und hat sich vielleicht nur gegen die aggressive Kampfsportlerin verteidigt? :gruebel:
Aber dann war der doch irgendwie gefährlich, was die Klägerin an den harmlosen Stichbewegungen hätte erkennen müssen....
Daneben liege auch der Versagungsgrund des § 2 Abs. 1 OEG vor, weil die Klägerin die Schädigung selbst leichtfertig verursacht bzw. sich einer konkret erkennbaren Gefahrensituation leichtfertig nicht entzogen habe. Vorliegend habe es sich um ein mehrstufiges Tatgeschehen gehandelt, dass sich über einen bestimmten Zeitraum hingezogen und gleichzeitig eine Zunahme der Intensität der Auseinandersetzung habe erkennen lassen. Spätestens nach dem erstmaligen zur Rede stellen des R., infolgedessen dieser mit dem Schraubenzieher dann gegen die wieder verschlossene Terrassentür eingestochen habe, habe die Klägerin erkennen müssen, dass weitere Diskussionen mit ihm und/oder eine eigenständige Gewalteinwirkung mit dem Besen zu Überreaktionen und ggf. zu tätlichen Auseinandersetzungen führen könnten. Dies gelte nicht zuletzt deshalb, weil die Stichbewegungen mit dem Schraubenzieher bereits von Anfang an klar erkennbar gewesen seien.
Thema "Suicide by Cops": Es gab jetzt ein internes Schreiben, wo die Fälle der Abgabe von tödlichen Schüssen durch PVB den letzten Briefen/Chats/Postings der "Opfer" entgegen gestellt wurde und es war für mich erschreckend, wie viele Leute diesen Weg gewählt haben, ohne zu berücksichtigen, was in dem PVD ab dann losgeht.
Und für mich ist die entscheidende Frage, wie denn eine solche "Entscheidung" zustandekommt.
In Stesssituationen trifft man nun mal keine "vernünftigen" Entscheidungen.
Wieder, warum handelt jemand unter Stress auf bestimmte Art und Weise?
Wie kann man das trennen, bzw. Nicht berücksichtigen?
Warum springen Menschen bei Bränden aus dem Fenster, oder warum setzt sich jemand ins Auto, fährt 250 km und kann sich anschließend nicht erinnern warum er das getan hat? Oder warum geht jemand raus und vermoppt jemanden mit nem Plastikbesen? Wie kann man da spekulieren ob die Handlung sinnvoll war?
Warum wird dagegen einem potentiellen Einbrecher mangelnde Schuldfähigkeit zugestanden, weil er Alkohol getrunken hat?
Also weder die Motivation noch die Sinnhaftigkeit der Handlung sind da meiner Ansicht nach geeignete Entscheidungskriterien.
Alle schönen Ratschläge sind doch im Grunde genommen für die Tonne, wenn man nicht sein Handlungsspektrum gezielt bearbeitet, und trainiert unter Stress die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Es ist doch in den bereits veröffentlichten Unterlagen die Motivation von der Betroffenen selbst dargestellt worden:
Das klingt mir danach, dass es auch unter Stress eine bewusste Entscheidung war. Die Betroffene hat sich in eigenen Worten entschlossen, zu handeln.Zitat:
Sie habe sich, weil sie ihr Eigentum habe schützen wollen, entschlossen, den Besenstiel zu nehmen und R. zu vertreiben. Ihr Handeln sei vom Notwehr- und Notstandsrecht gedeckt gewesen. Sie habe zwar die Alkoholisierung des R. erkannt, aber aufgrund ihres Eigentums- und Hausrechts gegen diesen vorgehen dürfen. Wenn sie in ihrer Wohnung verblieben wäre, hätte R. die Terrassentür in kürzester Zeit durch sein Einstechen mit dem Schraubenzieher zum Zersplittern bringen können. In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit habe sie sich deshalb entschlossen, das Handeln des R. zu unterbinden. Auch sei ihr nicht ersichtlich gewesen, ob sich R. bei dessen Abwehr weiterhin aggressiv gegenüber ihr verhalten werde. Sie habe insbesondere nicht damit rechnen müssen, dass dieser einer Wodka-Flasche mit sich führe und ihr diese gegen den Kopf schlagen werde.
Wäre alles kein Problem gewesen darüber zu sprechen , wenn du es sauber vom Streitthema getrennt hättest und , deine Gesprächspartner informierst darüber , das du dich vom Streitthema , nämlich dem aktuellen Urteil , entfernst .So aber bist du ständig zwischen dem eigentlichen Thema und deinem Anliegen hin und her gehüpft und hast nie VORHER , zun verstehen gegeben , das du gerade wieder im Hüpfen bist. So zu diskutieren , kann nur schief gehen
Dieser Satz so pauschal wie er da steht ist nicht richtig !.Zitat:
In Stesssituationen trifft man nun mal keine "vernünftigen" Entscheidungen.
Die Vernunft ist nicht so total abgeschaltet , wie du es gerade darstellst und der Fight and Flight Modus ist nicht etwas so Starres , wie er gern als Phrase benutzt wird . Auch in den gern benutzten Schlagwort "Hochstresssituation" ist vernünftiges
Handeln , im Sinne von "sinnvoll" und "durchdacht" , noch möglich . Und keiner reagiert gleich , nur weil da ein Zustand aufgerufen wird der zwar immer das gleiche Wort bekommt , aber sich eben NICHT gleich äussern wird , beim konkreten Menschen .
Wir hatten erst vor kurzem das Thema , Stress und Tunnel .
Der Tunnel existiert , aber A) nicht als etwas pauschales , was immer gleich abläuft und auch nicht immer in gleicher Intensität
Und B) Schränkt er nicht total deine Fähigkeit vernunftbegründete Handlungen vorzunehmen völlig ein .
Es ist vielmehr eine Art Verschiebung . Vieles läuft tatsächlich so ab ,das man sagen kann , das da feste , alte innere Programme aktiviert werden , ABER man ist nicht eine Art physischer Roboter der keine Entscheidungsfähigkeit mehr besitzt und die sogenannte Vernunft ist nicht völlig weggewischt.
Es verschieben sich nur die ANTEILE dessen was überwiegt . Aber da ist kein Entweder/oder , so man keine vernünftige Entscheidungen mehr treffen kann.
Und diese Verschiebung der Anteile , also wie stark mehr der eine Anteil überwiegt (z.b. Programme ) und der andere ( z.b. Entscheidungsfähig für Strategien und Taktiken ) zurückgedrängt wird , ist von Situation zu Situation , von "Hochstress" zu Hochstress" verschieden .
Hat viel damit zu tun , wie vertraut die "KERNELEMENTE" der konkreten Situation sind . was für Trigger in ihr enthalten sind , welches Stresslevel tatsächlich ausgelöst wird , also in anderen Worten wie es bewertet wird und wie wir gewohnt sind den Stress IN UNS auszuhalten .
Allein an Hand der Beschreibung eines äusseren Ablaufs , wie in unserem Beispiel mit dem Besoffenen an der Tür , kann keiner wirklich sagen , was in der Frau getriggert wurde und wie stark die angeprochene Verschiebung eintrat.
genau DAS hast du übrigen selber festgestellt . Du erinnerst dich ?
Jetzt aber stellst du dich wieder hin und schreibst , das man in Stresssituationen keine vernüftigen Entscheidungen treffen kann , obwohl du vorher klar gemacht hast , das keiner wirklich wissen kann in welcher Not , also in welchem Stress , sie tatsächlich war. Denn es ist, wie du sagst , nunmal seehr subjektiv .
Also nur um dir nochmal deine Logik vor Augen zu führen .
Obwohl du sagst das niemand wissen kann in welcher Not sie tatsächlich war , kannst du trotzdem alle unsere Argumente , was es an Handlungsmöglichkeiten gab , wie z.b. Hindernisse Aufbauen , nicht raus gehen , nicht die Tür öffnen usw,, über Bord werfen , und DAS auf Basis von , "das man in Stress keine vernüftige Entscheidungen treffen kann"
Ich bin ehrlich gesagt froh , wenn Gerichte nicht sooo arbeiten , denn dann ist wirklich Tür und Tor geöffnet für haltlose Urteile.
Verstehst du wirklich nicht , das du ebenfalls ein Urteil gefällt hast ? Noch dazu eines ,was in dieser Pauschalität wie du es darstellst , garnicht existert. !
Nämlich , das die Frau zu keiner vernünftigen Handlung mehr fähig wäre , quasi ein Roboter der nur noch zw. Angriff und Verteidigung agieren kann.
Was A) so nicht stimmt (in bezug auf das alles oder Nichts) und
B) deine eigene Aussage widerspricht , nämlich das keiner es wissen kann , was in ihr vor sich geht .
Und C) vom zu lesenden Text im Artikel , egal in welcher Ausführung , so nicht zu erkennen ist . Nicht wenn jemand den anderen erst noch verbal zur Rede stellt und das mehrmals .
Es geht dabei nicht darum , OB du einen Punkt hast um den es dir geht . Einen eigenen Punkt haben ist doch ok für jeden . Sondern WANN du diesen Punkt einfliessen lässt und ob du deinem Gegenüber zu verstehen gibst , das du dich gerade wieder vom Streitthema entfernst und dich DEINEM Punkt widmest .
DAS ist jedesmal der Knackpunkt , und genau deshalb kommt immer wieder der Vorwurf an dich , das du den Kontext verlässt , eben wegen dieser Nichtkommunikatiion , das du gerade wieder dabei bist mal fix zu DEINEM Anliegen rüber zu switchen.
Es genügt nicht , zu sagen , aber ich hab doch 3 seiten vorher mal , meinen Punkt angesprochen , der nun nach Belieben immer mal wieder einfliesst . Ich meine , mal ernsthaft , merkst du das wirklich nicht , das DESWEGEN es immer wieder zu Missverständnissen kommt.