So gut, wie kaum. Es müssen ja bei denen keine Krankenakten geführt werden. In der Medizin musst du ja nachweisen, wenn ein Vorwurf kommt, dass du lege artis gearbeitet hast.
Bei den Heilpraktikern läuft das so nicht. Da musst du als Klient einen Vorwurf beweisen, was faktisch ohne Akten ein Ding der Unmöglichkeit ist. Und da ist dann eben Aussage gegen Aussage und im Zweifelsfall für den Beklagten, wenn es soweit kommt.
Als Arzt bist du auch verkammert und wo der Gesetzgeber nicht eingreift tut es die Kammer u.U schon. Mitglied in der Kammer zu sein ist Pflicht. Auch sowas gibt es bei Heilpraktikern nicht.
Für den Hilfesuchenden gibt es also neben i.d.R. medizinisch/naturwissenschaftlich mindestens fragwürdigen Behandlungen ein großes Maß an Rechtsunsicherheit oben drauf.
Auch zu dem Thema gibt es übrigens einen guten Beitrag von "Kontraste".
Entsprechend werden "Kunstfehler" bei denen auch gar nicht erfasst. Das war ja heute Thema hinsichtlich der Medizin. Da gibt es also nur ne Dunkelziffer.
http://www.rbb-online.de/kontraste/u...praktiker.html
Achte mal darauf, wenn es um die Verbreitung von Paramedizin geht (teils sehr gefährlichen Verfahren), wie oft da Heilpraktiker mitmischen. Oder bei sogenannter Impfkritik.
Die Heilpraktikerin aus dem Video im Link, die eine akute Blinddarmentzündung mit Globuli heilen möchte (ich glaube Krebs ebenso) und von der Medizin bei solchen Erkrankungen deutlichst abrät schreibt lustig esoterische Bücher und wollte mal eine Klinik eröffnen. Stell mal vor, die hätte ihre Klinik eröffnen können, da kann man den Leuten doch nicht vorhalten, dass die darauf reinfallen. Im Krankenhaus wird einem doch in der Regel geholfen. Da kommt man doch gar nicht auf die Idee, dass das von vorne bis hinten Quatsch sein könnte.






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