
Zitat von
Steinbock
Das ein Haftrichter einen Haftbehl erlässt, bedarf es einiger Voraussetzugen wie z.B. drigender Tatverdacht, Verhältnismäßigkeit ist gegeben usw.. Ein Haftbefehl sagt übrigens noch nicht über die Schuld aus, die wird ja vorm Gericht geklärt. Das die Polizisten sich vielleicht nicht korrekt verhalten haben, ändert nix an dem Haftbefehl, welcher vollstreckt wird.
Hier handelte es sich offenbar um einen Vollstreckungshaftbefehl.
Da hat ein Gericht schon entschieden.
Da es um die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe ging, konnte der Verurteilte die Verhaftung durch Zahlung der ursprünglich verhängten Geldstrafe abwenden, was im vorliegenden Fall auch geschah.
Laut der Darstellung des Tagesspiegels, geschah die Fesselung des Syrers, nachdem dieser die Bereitschaft zur Zahlung schon signalisiert hatte ohne erkennbaren rechtfertigenden Grund durch die Beamten.
Don't armwrestle the chimp.