Hier handelte es sich offenbar um einen Vollstreckungshaftbefehl.
Da hat ein Gericht schon entschieden.
Da es um die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe ging, konnte der Verurteilte die Verhaftung durch Zahlung der ursprünglich verhängten Geldstrafe abwenden, was im vorliegenden Fall auch geschah.
Laut der Darstellung des Tagesspiegels, geschah die Fesselung des Syrers, nachdem dieser die Bereitschaft zur Zahlung schon signalisiert hatte ohne erkennbaren rechtfertigenden Grund durch die Beamten.





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