Deshalb habe ich das Beispiel eines Deutschen genommen, der im Ausland verfolgt wird. Er braucht kein Asyl und keine Aufenthaltsgenehmigung, weil er als deutscher Staatsbürger einfach einreisen kann. Es ergibt sich einfach aus dem Sachverhalt, dass das Thema nur für Ausländer (im Sinne von nicht deutscher Staatsbürger) relevant ist.
Ich weiß, wie Gesetze aufgebaut werden. Erst die Regelfälle, dann die Ausnahmen. Der erste Absatz gilt immer für jeden, der nicht durch weitere Absätze wieder ausgeklammert wird. Die klassische "Absatz 1 gilt nicht für"-Formulierung.In Art. 1 steht: (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Da steht nicht " jeder".
Lass uns das Thema jetzt abhaken.