Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
das aufschneiden eines kartons mit einem fest arretierenden einhandmesser in der öffentlichkeit, wäre nicht erlaubt, weil da kein anerkanntes berechtigtes interesse vorhanden wäre. das kann man auch zu hause machen oder mit händen aufreißen bzw. mit einem erlaubten messer oder einer schere öfnen und ist, im gegensatz zu "bushcraften" keine "traditionspflege" (schnitzen, fähigkeiten zum überleben in der natur nach alter art schulen / survivaltraining ).
Dem würde ich widersprechen: Du transportierst ein Einhandmesser (und sonst nichts) und hast ein berechtigtest Interesse, den Karton zu öffnen. Das Messer ist alles, was Du hierfür dabeihast, ergo nimmst Du eben das. Danach packst Du das Ding wieder mit mehr als drei Handgriffen ein. Sollte im Prinzip juristisch stichhaltig sein, sofern es nicht grad eine Waffenverbotszone oder ein Volksfest ist.