Dem würde ich widersprechen: Du transportierst ein Einhandmesser (und sonst nichts) und hast ein berechtigtest Interesse, den Karton zu öffnen. Das Messer ist alles, was Du hierfür dabeihast, ergo nimmst Du eben das. Danach packst Du das Ding wieder mit mehr als drei Handgriffen ein. Sollte im Prinzip juristisch stichhaltig sein, sofern es nicht grad eine Waffenverbotszone oder ein Volksfest ist.






