Das Führen ist illegal, der Besitz nicht, mit der Begründung: hat keinen anderen Zweck, als die Verteidigungsfähigkeit von Menschen herunterzusetzen, ergo ist es eine Waffe. Schweizer Taschenmesser (auch die Einhandvarianten) sind dezidiert nicht als Waffen und auch NICHT als gefährliche Gegenstände eingestuft.







