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Thema: Kleine rechtliche Frage

  1. #211
    Alex R. Gast

    Standard

    Mod-Modus: Die DDR-Nummer lassen wir aus dem Thread bitte raus. Die ist mir zu politisch.

  2. #212
    sbenji Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Sensei-T Beitrag anzeigen
    Dat is bullshit um es mal so direkt zu sagen... sorry Admins



    Ja, sie haben gegen ihre Pflicht verstoßen... als sie geschossen haben! Ihre Pflicht als Soldaten wäre es gewesen, einen Befehl der gegen die Menschenrechte verstößt, das es zu Zeiten des kalten Krieges im Osten Deutschlands wahrscheinlich nicht gab, zu verweigern. Sofern Du tats. "erst" 25 bist, noch ne Frage: hast du die Bundeswehr "besucht"???
    Im Übrigen war die Flucht der ehemaligen DDRler kein Eingriff (od. Angriff) in das Land "DDR" sondern eine Abkehr gegen die dort vorherrschende Politik, fehlenden Meinungsfreiheit und Entwicklungsmöglichkeit (nur mal so am Rande). Natürlich könnte man nun sagen, es war Hochverrat...
    Wie war die akt. Rechtsprechung (DDR)? Die ist in dem Momment entscheident. Nicht das BRD-Recht.

    übrigens mit -8 Dioptrien musste ich nicht zum Bund.
    EDIT: Ergänzung: ich mache einen Unterschied, ob jemand über meinen Zaun AUF mein Grundstück springt und damit einen Angriff begeht oder über den Zaun VON meinem Grundstück. Ein Angriff fand im letzten Fall dann vielleicht statt, aber: meine Familie und ich leben und somit ist mir alles weitere erstmal egal. Zurück zum Topic: habe ich Beweise, dass ich meines Eigentums entledigt wurde, hole ich den Flüchtenden auch wieder von der Mauer, sofern es mir mit geeigneten Mitteln und dem entwendeten Gut in Einklang, sprich: im Verhältnis, steht.
    Auf fliehende Bundeswehrsoldaten bestand auch Schussbefehl falls sie der BRD den Rücken kehren und in die DDR wollten. Und zwar von der BRD aus.
    Deshalb wurden auch nur Schüsse auf Zivilisten und nicht auf fliehende NVA-ler verfolgt.

    ps du darfst im in unserem Recht auch aufhalten, wenn das nötige Mittel nicht im verhältnis steht.
    Welches Gesetz? Deins???
    Nein die akt. umgesetzte Rechtsprechung.
    Verlangen nicht, sofern Du jedoch z. B. einige §§ des so auslegen willst = ja: Notwehr-Paragraph.. Du verletzt damit diverse Rechte (z. B. körperliche Unversehrtheit), kannst jedoch nicht dafür belangt werden. Das ist eine mEn geistige, moralische Einstellung, die dahinter steckt - und da kannst mal weiter"denken"

    Sie haben nicht "nur" ihren Dienst getan, sondern überstaatliche Konventioenn missachtet und Morde begangen - ende, aus!
    komisch du gehst vom folgenden aus:
    [...] Menschenrechte verstößt, das es zu Zeiten des kalten Krieges im Osten Deutschlands wahrscheinlich nicht gab,
    Die Soldaten hätten wegen einem Recht, von dem du vermutest, das es für die DDR nicht galt. Gegen ein Recht verstoßen sollen das es dort nach dir gab?

    Das umsetzen von Konventionen ist übrigens Staatssache. Wenn Soldaten in der BRD das Recht oder sogar die Pflicht haben diese umzusetzen oder über sie zu wachen sagt das nichts darüber aus, ob Soldaten anderer Staaten von ihrer Regierung ebenso bemächtigt sind.

    Im text der BPB-internetpräsenz wird von legal gesprochen. Die Stelle habe ich zitiert.


    EDIT

    Zitat Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
    Mod-Modus: Die DDR-Nummer lassen wir aus dem Thread bitte raus. Die ist mir zu politisch.
    sorry zu spät gesehen
    Geändert von sbenji (29-03-2012 um 12:50 Uhr) Grund: Post Alex

  3. #213
    Sensei-T Gast

    Standard

    sbenji anschließ: sorry Alex, hast Recht!!!

    EDIT: Eins habe ich dennoch, jedoch weitreichenderer Natur. @Alex: Solltest Du anderer Meinung sein, editiere den Beitrag, wie Du es für richtig hälst.

    Also: Wenn ein Gesetz zu einem vermeintlichen Recht ligitimiert, warum soll es dann so aussehen lassen, dass keine Durchsetzung des geltenden Rechts vollzogen wurde? Ist es dann Recht nach Gesetz oder ist es kein Recht, welches dann auch nicht durch Gesetz gedeckt ist - also Unrecht ist?
    Geändert von Sensei-T (29-03-2012 um 13:21 Uhr)

  4. #214
    Hundertzehn Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
    Wenn du nix geklaut hast und dich auch sonst nicht irgendwie extrem verdächtig verhalten hast, wirst du in deinem gesamten Leben nicht angehalten. Anscheinend bist du der Meinung, dass ein Detektiv nix besseres zu tun hat, als harmlose Menschen anzuhalten und ihnen den Tag zu versauen.

    Hier wird auf Biegen und Brechen ein Szenario inszeniert, dass es zumindest in meiner beruflichen Erfahrung (eigene und Kollegen) noch nie gegeben hat.
    Die Detektive, die ich kennengelernt habe, waren durch die Bank weg alle höflich, freundlich und zuvorkommend. Selbst zu richtigen Dieben. Zumindest solange, wie sie kooperativ waren.
    Kein vernünftiger Detektiv (= jemand, der seinen Job versteht) wird aufs Geratewohl Kunden anlabern.

    Wir sind keine Rambos, wir sind keine Polizisten. Wir sind Vertreter des Eigentümers (Ladeninhaber) und als solcher befugt, das Eigentum vor Entwendung zu schützen. Wenn es sein muss, mit Gewalt.
    Jeder geht von seinem eigenen Erfahrungsschatz aus.

    Ich wurde in meinem gesamten Leben zwei Mal ungerechtfertigt aufgehalten, und kein einziges Mal gerechtfertigt.

    Du hast in deinem ganzen Leben ein paar hundert (oder gar ein paar tausend? Wie viele Ladendiebe schnappt man denn so im Schnitt?) Leute gerechtfertigt aufgehalten und nur acht ungerechtfertigt.

    Dass wir eine unterschiedliche Sicht auf diesen Sachverhalt haben ist daher nicht überraschend.

  5. #215
    Registrierungsdatum
    15.10.2009
    Ort
    Nähe Heidelberg
    Beiträge
    326

    Standard

    Zitat Zitat von Hundertzehn Beitrag anzeigen
    Jeder geht von seinem eigenen Erfahrungsschatz aus.

    Ich wurde in meinem gesamten Leben zwei Mal ungerechtfertigt aufgehalten, und kein einziges Mal gerechtfertigt.

    Du hast in deinem ganzen Leben ein paar hundert (oder gar ein paar tausend? Wie viele Ladendiebe schnappt man denn so im Schnitt?) Leute gerechtfertigt aufgehalten und nur acht ungerechtfertigt.

    Dass wir eine unterschiedliche Sicht auf diesen Sachverhalt haben ist daher nicht überraschend.

    Ich wurde in meinem Leben schon hunderte male ungerechtfertigt in der Bahn oder Stadtbahn kontrolliert.
    Muß ich, wenn der Kontrolleur mein Ticket sehen will, nicht davon ausgehen, daß der davon ausgeht, ich würde schwarz fahren?
    Jeder Fahrgast steht doch dabei unter Generalverdacht, schwarz zu fahren?

    Wenn ihr ein Ticket habt, weigert ihr euch dann auch, dem Kontrolleur das zu zeigen? Fängt da auch die Diskussion an? Nur mal so in den Raum gestellt. Und ja, ich weiß, die Situation ist nicht 1 zu 1 vergleichbar mit dem Ausgangsfall.

  6. #216
    Hundertzehn Gast

    Standard

    Zitat Zitat von oldtomtom Beitrag anzeigen
    Ich wurde in meinem Leben schon hunderte male ungerechtfertigt in der Bahn oder Stadtbahn kontrolliert.
    Muß ich, wenn der Kontrolleur mein Ticket sehen will, nicht davon ausgehen, daß der davon ausgeht, ich würde schwarz fahren?
    Jeder Fahrgast steht doch dabei unter Generalverdacht, schwarz zu fahren?

    Wenn ihr ein Ticket habt, weigert ihr euch dann auch, dem Kontrolleur das zu zeigen? Fängt da auch die Diskussion an? Nur mal so in den Raum gestellt. Und ja, ich weiß, die Situation ist nicht 1 zu 1 vergleichbar mit dem Ausgangsfall.
    Das Thema hatten wir doch weiter vorne schonmal.

    Fakt ist: Ein vom Beförderungsunternehmen beauftragter Kontrolleur hat das Recht, die Fahrscheine von jedem Fahrgast zu kontrollieren.

    Ein Ladendetektiv hat nicht das Recht, die Taschen von jedem Kunden zu kontrollieren.

    Dashalb zeige ich dem Fahrkartenkontrolleur (wenn er sich ausweisen kann, bisher konnten das alle) ohne zu murren und ohne Diskussion meinen Fahrschein, aber nicht jedem Ladendetektiv meinen Tascheninhalt.

    Manchmal ist es wirklich so einfach.

  7. #217
    Simplicius Gast

    Standard

    Zitat Zitat von qfunce Beitrag anzeigen
    Schlechte Rechtsvertretung würde ich sagen. Desweiteren finde ich die Begründung zu dem Urteilsspruch nirgends, welche Umstände da noch im Spiel waren, warum die Notwehr ausgehebelt wurde.
    Anzeige wegen angeblichem Ladendiebstahl - Seite 2

    Der Senat folgt insoweit der vom BayObLG (a.a.O.) vertretenen und ausführlich begründeten Auffassung, wonach es für das Merkmal "auf frischer Tat betroffen" ausreicht, wenn die Zusammenschau aller erkennbaren äußeren Umstände im Tatzeitpunkt nach der Lebenserfahrung im Urteil des Festnehmenden ohne vernünftige Zweifel den Schluß auf eine rechtswidrige Tat zulassen. Diese Auffassung verdient gegenüber der Gegenmeinung, die nahezu einseitig die Interessen des Tatverdächtigen in den Vordergrund stellt, den Vorzug. Ansonsten würde der Zweck des § 127 I StPO, die Sicherung der Strafverfolgung, unvertretbar gefährdet bzw. eingeschränkt.

    Wenn ein Dieb es schafft, mit seiner Beute zu flüchten, dann kann ihm eventuell deshalb niemand mehr den Diebstahl nachweisen.
    Im Nachhinein wäre die Flucht und eine eventuell dabei begangene Körperverletzung nur deswegen rechtsmäßig, weil der Dieb erfolgreich flüchtete.
    D.h. die erfolgreiche, eigentlich unrechtmäßige Körperverletzung (wenn er wirklich geklaut hat) würde dazu führen, dass das Notwehrrecht Anwendung fände und sich quasi selbst legitimieren.

    Das könnte ein Anreitz für Diebe sein, sich gewaltsam einer Beweissichernden Durchsuchung zu entziehen.

  8. #218
    Vrooktar Gast

    Standard

    Zitat Zitat von sbenji Beitrag anzeigen
    übrigens mit -8 Dioptrien musste ich nicht zum Bund.
    Es tut mir Leid, dass das das einzige ist auf das ich eingehe, aber bist du dann nicht praktisch blind?

    Meine Frau hat 3,75 und 4,25 und die ist ohne Brille schon zu nix zu gebrauchen.

  9. #219
    Raging Bull Gast

    Standard

    Zitat Zitat von qfunce Beitrag anzeigen
    Wenn ich es eilig habe, weil die Mittagspause gleich zu Ende ist? Termindruck? Sicherheitspersonalphobie?
    Wie klingt das für Dich? Irgendwie nach Ausrede, oder?

    Zumal alleine das Diskutieren länger dauert, als das Öffnen des Rucksacks. Grade wenn ich es eilig hab, reiß ich das Ding auf und sag "Komm, guck! Alles klar? Danke Tschüss!"

  10. #220
    DeepPurple Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Raging Bull Beitrag anzeigen
    ...

    Zumal alleine das Diskutieren länger dauert, als das Öffnen des Rucksacks. Grade wenn ich es eilig hab, reiß ich das Ding auf und sag "Komm, guck! Alles klar? Danke Tschüss!"
    Das ist so profan. Du verkaufst deine Grundrechte für ein Linsengericht.

    A propos an den Haaren herbeigezogenes Szenario - mal Hand heben: Wer wurde schon mal zu Unrecht bezichtigt? Ich nicht.

  11. #221
    Alex R. Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Hundertzehn Beitrag anzeigen
    Das Thema hatten wir doch weiter vorne schonmal.

    Fakt ist: Ein vom Beförderungsunternehmen beauftragter Kontrolleur hat das Recht, die Fahrscheine von jedem Fahrgast zu kontrollieren.

    Ein Ladendetektiv hat nicht das Recht, die Taschen von jedem Kunden zu kontrollieren.

    Dashalb zeige ich dem Fahrkartenkontrolleur (wenn er sich ausweisen kann, bisher konnten das alle) ohne zu murren und ohne Diskussion meinen Fahrschein, aber nicht jedem Ladendetektiv meinen Tascheninhalt.

    Manchmal ist es wirklich so einfach.
    Falsch. Der Kontrolleur hat exakt die gleichen Rechte wie ein Detektiv! Faktisch machen nämlich beide das gleiche:
    Sie kontrollieren, ob du bezahlt hast.

    @Simplicius:
    Genau das ist der Grund, warum Diebe das Rennen anfangen.

  12. #222
    sbenji Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Vrooktar Beitrag anzeigen
    Es tut mir Leid, dass das das einzige ist auf das ich eingehe, aber bist du dann nicht praktisch blind?

    Meine Frau hat 3,75 und 4,25 und die ist ohne Brille schon zu nix zu gebrauchen.
    Ich sehe nur unscharf. Das ist alles.
    Ich glaube so ca wie eine Katze müsste dafür aber mal die Sehschärfewinkel ausloten.
    Aber immer noch besser als ein Elefant.

  13. #223
    Raging Bull Gast

    Standard

    Zitat Zitat von DeepPurple Beitrag anzeigen
    Das ist so profan. Du verkaufst deine Grundrechte für ein Linsengericht.

    A propos an den Haaren herbeigezogenes Szenario - mal Hand heben: Wer wurde schon mal zu Unrecht bezichtigt? Ich nicht.
    I am a parent. I don´t have the luxury of principles....

  14. #224
    Registrierungsdatum
    24.06.2007
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    3. ebene 2.tür links
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    Standard

    Zitat Zitat von Hundertzehn Beitrag anzeigen
    Aber rein interessehalber habe ich noch eine Frage an die professionellen Ladendetektive hier: Wie oft kommt es bei euch vor, dass ihr jemanden ansprecht, bei dem ihr sicher seid, dass er geklaut hat, und hinterher stellt sich heraus, das war gar nicht so? Nie? Einmal im Jahr? Einmal im Monat?

    ---
    [1]"Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand."
    kommt hin und wieder vor. aber recht selten. meist so sachen mit mitgebrachter ware, da ich eticketten über kamera schlecht lesen kann

  15. #225
    Hundertzehn Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
    Falsch. Der Kontrolleur hat exakt die gleichen Rechte wie ein Detektiv! Faktisch machen nämlich beide das gleiche:
    Sie kontrollieren, ob du bezahlt hast.
    Das siehst du falsch.

    Das Beförderungsunternehmen kann sich per AGB Fahrschein-Kontrollmöglichkeiten einräumen. Diesen AGB stimmst du bei Nutzung eines entsprechenden Angebotes automatisch zu, und dann musst du auf Nachfrage einem autorisierter Vertreter des Beförderungsunternehmens deinen Fahrschein vorlegen.

    Tatsächlich haben einige Kaufhäuser vor ein paar Jahren versucht, durch analoge AGB-Regelungen sich das Recht einzuräumen, die Taschen ihrer Kunden kontrollieren zu dürfen. Diese Regelungen wurden dann aber recht schnell von den Gerichten gekippt.
    Da gibt es also keine Unklarheit und kein Ermessensspielraum: Fahrscheinkontrolleure dürfen (sofern das in den AGB steht, und das steht da) jeden Kunden auf Besitz eines Fahrscheines kontrollieren. Ladendetektive dürfen (auch wenn etwas anderes in den AGB steht, die wären dann unwirksam) nicht die Taschen der Kunden kontrollieren.

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