Nein, die Ware ist das Sitzen (oder Stehen) in der Straßenbahn.
Der Fahrschein ist die Quittung für den Bezahlvorgang.
Der Fahrschein wäre dann äquivalent zu einer Ware, wenn einer einen Fahrscheinautomaten ausräumt und sich Fahrscheine widerrechtlich aneignet.
Der Kontrolleur in der Bahn geht aber davon aus, dass ich alle Fahrscheine, die ich bei mir trage, auch bezahlt habe.
Daher durchsucht er mich auch nicht nach nicht bezahlten Fahrscheinen.
Nein, der Bahnfahrer muss beweisen, dass er bezahlt hat.
Deswegen durchsuchen die sich ja meist selbst.
Wenn ich eine Rechnung nicht bezahle, dann muss nicht der Austeller der Rechnung beweisen, dass ich nicht gezahlt habe, sondern ich muss beweisen, dass ich gezahlt habe.
Der Aussteller der Rechnung muss umgekehrt beweisen, dass ich die Leistung erhalten habe, für die er Geld von mir will.





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