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Thema: Kleine rechtliche Frage

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  1. #11
    michaa Gast

    Standard

    Ich, als juristischer Semi-laie, sehe da keinen Widerspruch. Vollenden und beenden sind zwei verschiedene Gesichtspunkte. Weiß nicht, warum das geschriebene juristischer Quatsch sein soll?

    Oder nochmal ausführlicher:
    Der Diebstahl ist vollendet, wenn alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Das wäre in diesem Fall der Zeitpunkt, in dem der Täter die Ware einsteckt (->Wegnahme).
    Beendet ist die Tat erst dann, wenn der Täter die Beute gesichert hat.
    Geändert von michaa (11-04-2012 um 21:47 Uhr)

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