Ich, als juristischer Semi-laie, sehe da keinen Widerspruch. Vollenden und beenden sind zwei verschiedene Gesichtspunkte. Weiß nicht, warum das geschriebene juristischer Quatsch sein soll?
Oder nochmal ausführlicher:
Der Diebstahl ist vollendet, wenn alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Das wäre in diesem Fall der Zeitpunkt, in dem der Täter die Ware einsteckt (->Wegnahme).
Beendet ist die Tat erst dann, wenn der Täter die Beute gesichert hat.




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