Du irrst Dich (zumal ich Dir exakt dasselbe vorwerfen könnte). So eindeutig ist sie nicht. Für mich steht die Notwehrlage des Angeklagten fest und auch dass der Angeklagte aus meiner Sicht ganz eindeutig nicht ins Gefängnis gehört. Das heißt nicht, dass er komplett unschuldig ist. Für mich steht auch fest, dass der Angreifer, der zum Opfer wurde, ebenfalls auf die Anklagebank gehört.
Ich versuche herauszufinden, welche Schlussfolgerungen ich für mich daraus ziehen kann. Ich schrieb bereits eingangs, dass ich verunsichert bin.





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