Nur dann nicht, wenn sie sie die Kosten im Rahmen der GKV gar nicht wirklich übernimmt.
Ja, das stimmt, die TK macht das so, habe das in der Werbung auch schon gesehen. Das geht aber auch nur, weil die Ärzte in diesem Fall einen Teil der Mehrleistung selber tragen und dadurch profitieren, dass die TK mit dieser Sache massiv wirbt und die teilnehmenden Ärzte direkt verlinkt/ bewirbt. Diese bringen eine Mehrleistung, profitieren aber über Patientenzulauf und daraus resultierende Effekte. Die Kasse selbst legt aus ihrem Werbeetat auch noch drauf und profitiert vom Homöopathie-freundlichen Image. Den GKV-Kollektivvertrag der TK tangiert das finanziell nicht.Bei der TK z.B. ist die Kostenübernahme für Folgeanamnesen u.a. auch im Grundtarif schon mit drin, ohne das der Versicherte hier einen Wahltarif für benötigt oder mehr selbst bezahlen muss.
https://www.tk.de/techniker/leistung...pathie-2002136
Der Normalfall ist das aber nicht, in der Regel ist der Versicherte über Wahltarife an Leistungen der Zusatzverträge beteiligt:
"Für die Versicherten ist die Teilnahme an der selektivvertraglich vereinbarten Versorgung in der Regel freiwillig und mit einer zeitlich befristeten Einschreibung verbunden. Dafür können die Versicherten gegebenenfalls im Rahmen eines entsprechenden Wahltarifs ihrer Kasse am Wirtschaftlichkeitserfolg des Selektivvertrags teilhaben."
https://www.aok-bv.de/lexikon/s/index_00108.html





Mit Zitat antworten