In einer Betreuungseinrichtung für Jugendliche mit psychischen Auffälligkeiten wird der dafür sensibilisiert und ausgebildet sein, einschätzen zu können, wann einer mit 'nem Messer bedrohlich ist, und wann er das evtl. noch selber regeln kann.
Später hat er das Messer ja u.a. auch gegen sich selbst gerichtet. Das scheint also nicht nur unbedeutendes Beiwerk gewesen zu sein.
Nicht ein Polizist Pans, es waren 12.
Was soll dann da passiert sein, deiner Meinung nach? Haben die den friedlich auf dem Stuhl sitzend abgeknallt, als er sich mit seinem Messer gerade einen Apfel schälen wollte?
Ein Dutzend Polizeibeamte, die völlig freidrehen und einen friedlich auf dem Boden sitzenden Menschen erst Pfeffern, dann Tazern und anschließend erschiessen?
Ahja. Klingt absolut plausibel.
Was irgendeiner hier als Thema zu diesem Fall formuliert, ist mir doch shiceegal. Das mag für Kleingeister relevant sein, die dann 30 Seiten über Sicherungen und MPs bei Fallis rumfabulieren.
Ich mach mir meine Gedanken dazu, wie und warum es zu so einem Vorfall kommt, ob das Handeln der Beamten angemessen und rechtmäßig war und wie man sowas hätte vermeiden können oder zukünftig verhindern kann. Und wenn ich viel Muße hab, sinniere ich noch drüber, wie ich selber in dem Fall vielleicht urteilen würde.
Ob man eine MP bei der Polizei NRW mit einer oder zwei Händen sichert, ist mir dabei völlig schnurz und für die Fragen die mich beschäftigen weitestgehend irrelevant.
Wenn einer den Thread betitelt hätte mit: "Mit Taser auf Glied geschossen...", hättest du das auch 30 Seiten diskutiert, gell?
Im Übrigen ging es hier auch um Bodycams oder die vermeintliche Befangenheit von Polizei und Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen. Auch wenn davon nichts im Titel steht.
Wenn keine MP eingesetzt worden wäre, du Schlauberger, dann würde da stehen "mit Dienstwaffe erschossen". Oder "mit Dienstpistole", oder nur "erschossen". Am eigentlichen Kern des Sachverhaltes würde sich nichts ändern. Außer das es wahrscheinlich nicht um die Abgabe eines Feuerstoßes gehen würde.
Und nochmal, hier wurde weit mehr diskutiert als nur der MP Einsatz. Ich wüsste auch nicht, warum man sich ausgerechnet daran nun so hochziehen sollte, nur weil irgendein user das hier zufällig in den Titel aufgenommen hat.
Es gibt das Gefahrenabwehrrecht, das regelt, wann und wie Amtsträger körperliche Gewalt anwenden dürfen. Für Polizisten halt die Polizeigesetze.
Ansonsten ist Pfefferspray laut BGH als "gefährliches Werkzeug" einzustufen und impliziert daher immer eine gefährliche KV. Es wird also standardmässig von Amts wegen so ermittelt, wenn es zu einer Anzeige kommt.
Und da kennst du die Bezeichnung "Fallis" nicht? Ich wurde während meiner Dienstzeit von Mitgliedern aller möglichen Truppengattungen als "Grennie" bezeichnet und kenne in dem Zusammenhang eigentlich auch die Titulierung "Falli" für alle diejenigen, die wahnsinnig genug sind, aus intakten Flugzeugen zu springen.







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