es ging nicht um die Sicherung mit einer MP, sondern um das Anwenden von Pefferspray, und schließlich Taser bei einem suzidalen Jugendlichen, der auf dem Boden sitzt/kauert und ein Messer auf sich selbst richtet.
Und vom ermittelnden Oberstaatsanwalt konnte man lesen, dass er das für Unverhältnismäßig hält. Daher fragte ich ja, ob der diese Ansätze nicht kennt, oder Reul, der ja dann in einer entsprechenden Anhörung darauf hinweisen müsste, dass das nun kein Kunstfehler sei, sondern ein üblicher Ansatz im Umgang mit suizidalen Personen, die mit einem Messer bewaffnet sind.





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