Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
Weil du unbedingt derjenige sein willst, der entschiden kann was da genau los war und was in der Frau vorging.
Das Gericht kann es nicht, und du aus der Ferne noch weniger. Ist ne simple Abstufung, aber da muss man erst mal drauf kommen.
Si einfach ist das.
Das Gericht hat nicht entschieden , was in der Frau vor sich ging , das war garnicht Thema , sondern das ihre Klage auf Opferentschädigung keine Berechtigung hat , weil ....

Wer alleine bei Nacht die geschützte Wohnung verlässt, um sich einem aggressiven und bewaffneten Mann entgegenzustellen, handelt leichtfertig.
Es wurde die Handlung beurteilt und nicht die Motivation.
So einfach ist das.