Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
Also ist das Waffengesetz schon selbst nicht so, dass es - zumindest dem Anspruch nach - dem potentielle Attentätter, Messerstecher untersagt - die besagten Messer mitzuführen, wenn sie 2fach in Kisten verpackt und im Rucksack transportiert werden?
Das ist dann kein führen sondern transportieren. Wirklich auf der sicheren Seite ist man aber eben nur wenn das Behältnis verschlossen ist. (Kleines schloss oder Kabelbinder so die Klassiker.)