Zitat Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
Die sachlich-prinzipiellen Gründe scheinen gar nicht erst geprüft worden zu sein, weil die Einrichtung an sich ja schon unzulässig war.
Der rechtliche Bezug war wohl nicht gegeben bzw. unkorrket.Das wurde durch ein Bundesgesetzt aber geändert.


Das hier ist sehr sehenswert, ein Forscher am Sächsischen Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung. Als Aufhänger wird direkt Halle angeführt, er zieht dann ein übergreifendes Fazit, dass WVZ ihre Ziele nicht oder nur bedingt erreichen und spricht gegen Ende an, was man stattdessen angehen sollte. Recht bodenständiges Interview aus meiner Sicht.


Ich werde es mir ansehen.