Zitat Zitat von Simplicius Beitrag anzeigen
Für eine zulässige Besitzkehr bei beweglichen Sachen reicht auch eine Verfolgung des Täters:



BGB - Einzelnorm

Allerdings sollte sich die Detektivin dann eben sicher sein und nicht mit "ich glaube..." kommen.
Abführen mit Gewalt, wenn der andere nicht flüchtet, ist IMO nicht zulässig.
Ja, danke Dir für diese Ergänzug. Ich ging nur von der Frage der Festnahme aus, aber die zivilrechtliche Besitzkehr ist natürlich noch ein weiterer, sehr wichtiger Punkt.