Ohne mir die letzten Seiten von "Ich habe Barbara Salesch mal gesehen, ich verstehe was von Jura" zu geben.

Ich möchte gerne euch mal was ans ans Herz legen, nämlich einen Fall der vor dem BGH gelandet ist, anzuschauen.

BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11

Meiner Meinung nach, ein krasser Grenzfall der zeigt, dass das Notwehrrecht so schneidig ist, dass man es einfach NIE pauschalisieren kann.

MfG
3.FS stud. iur Mahmut Aydin (2020 Richter beim BverfG) (ihr könnt euch jetzt schon mal einschleimen)