Zitat Zitat von qfunce Beitrag anzeigen
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...Vielmehr liegt die gesamte Beweispflicht beim “Angreifer”, also dem Festnehmenden. Da es hier mitunter um einen erheblichen Grundrechtseingriff geht – immerhin in eines der höchsten Rechtsgüter, die Freiheit – ist diese hohe Hürde auch vollkommen angemessen, ja sogar zwingend.
Es ist daher nicht tragbar, dass dem Unschuldigen die Last des Irrtums des in seine Rechte eingreifenden aufgebürdet wird...


Ein Verdacht ist nicht auf frischer Tat betroffen.
Das ist die Ansicht des Autors des Artikels. Stünde es in einem Buch oder einer Zeitschrift würde man das 'Literaturmeinung' nennen.

Alles durchaus interessant und völlig statthaft. Für die Praxis ist aber eher interessant, was die Rechtsprechung sagt.